COVID-19 ist das beherrschende Thema im Bereich Infektiologie und Hygiene. Daher haben wir für Sie zunächst aktuelle Dokumente mit einem rechtsverbindlichen Charakter zusammengestellt.
Für die Ausstattung, die Qualifikation und die Fortbildung von Hygienefachpersonal sind in einigen Bundesländern am 31. Dezember 2019 die Übergangsfristen für die Vorgaben in den jeweiligen Medizinhygieneverordnungen (MedHygVO) abgelaufen. Zu diesen Bundesländern zählen Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein und Thüringen.
Verlängerung des „Hygienesonderprogramms“
Das „Hygienesonderprogramm“ wurde auf Antrag der Koalition verlängert, jedoch nicht für alle laufenden Förderzeiträume.
Verlängerung des „Hygienesonderprogramms“
Das „Hygienesonderprogramm“ wurde auf Antrag der Koalition verlängert, jedoch nicht für alle laufenden Förderzeiträume.
Kinder, die Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person hatten und über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, dürfen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§28 Abs. 1 Satz 1) ist dies eine geeignete und notwendige Schutzmaßnahme, stellte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Beschluss vom 14. März 2019 fest.
In dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel geht es um Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Infektion mit nachfolgendem Gesundheitsschaden, die sich die Klägerin während eines Krankenhausaufenthaltes nach der Geburt zuzog.
Der Kläger in diesem Verfahren betreibt eine Zahnarztpraxis, in der auch kieferchirurgische Maßnahmen durchgeführt werden. Im Februar 2015 hatte das Gesundheitsamt Mängel bei der Aufbereitung von Medizinprodukten festgestellt und zur Behebung angemahnt. Hierzu gehörte das Fehlen von Standardarbeitsanweisungen für die manuellen Aufbereitungsschritte der Medizinprodukte, die Aufstellung des Sterilisators in Kellerräumen (unreiner Bereich) und die mangelnde chargenbezogene Kontrolle und Dokumentation von Aufbereitungsschritten.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Beschwerdeverfahren zugunsten der Verpflichtung zur Bereitstellung einer eigenen Nasszelle im Rahmen einer Obdachlosenunterbringung. Der Antragsteller hatte ein hausärztliches Attest vorgelegt, das eine sehr schwere Verbrennung II Grades mit offener schlecht heilender Wunde bestätigte.
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Wir werfen einen Blick in diese neue, aktualisierte Lieferung. Was gibt es Neues? Welche Urteile finden Sie hier? Lesen Sie im neuen HuR das vollständige Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zu Gelnägeln als Beispiel für praxisnahe Fragestellungen: Lange, lackierte, künstliche oder gegelte Fingernägel stellen ein Gesundheitsrisiko für die Bewohner dar. Daher entschied das Arbeitsgericht Aachen zugunsten des Arbeitgebers, der eine Mitarbeiterin in einem Altenheim anwies, nur mit kurzen und unlackierten Fingernägeln zu arbeiten.