In diesem Fall ging es um einen etwaigen ärztlichen Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer intramuskulären Injektion des Medikaments Xylonest in die Schulter. Nach der Behandlung wurde eine durch Streptokokken hervorgerufene Phlegmone festgestellt. Es bildete sich ein Abszess, der schließlich operativ ausgeräumt wurde. Der linke Arm kann in der Folge nur noch bis auf Schulterhöhe angehoben werden. Gegen das Urteil des LG Gießen legte die Klägerin Berufung ein.
Kinder, die Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person hatten und über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, dürfen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§28 Abs. 1 Satz 1) ist dies eine geeignete und notwendige Schutzmaßnahme, stellte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Beschluss vom 14. März 2019 fest.
In dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel geht es um Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Infektion mit nachfolgendem Gesundheitsschaden, die sich die Klägerin während eines Krankenhausaufenthaltes nach der Geburt zuzog.
Der Kläger in diesem Verfahren betreibt eine Zahnarztpraxis, in der auch kieferchirurgische Maßnahmen durchgeführt werden. Im Februar 2015 hatte das Gesundheitsamt Mängel bei der Aufbereitung von Medizinprodukten festgestellt und zur Behebung angemahnt. Hierzu gehörte das Fehlen von Standardarbeitsanweisungen für die manuellen Aufbereitungsschritte der Medizinprodukte, die Aufstellung des Sterilisators in Kellerräumen (unreiner Bereich) und die mangelnde chargenbezogene Kontrolle und Dokumentation von Aufbereitungsschritten.
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Beschwerdeverfahren zugunsten der Verpflichtung zur Bereitstellung einer eigenen Nasszelle im Rahmen einer Obdachlosenunterbringung. Der Antragsteller hatte ein hausärztliches Attest vorgelegt, das eine sehr schwere Verbrennung II Grades mit offener schlecht heilender Wunde bestätigte.
„Hygiene und Recht“ wurde 1996 von den Herausgebern Rechtsanwalt Dr. jur. Alfred Schneider und Rechtsanwalt Götz Bierling als Loseblattwerk ins Leben gerufen. Seitdem wird das Werk fortgeführt, ergänzt und aktualisiert und erscheint nun digital als CD-ROM sowie als eBook im PDF-Format. Wir haben die Autoren zu Ihrem Werk und der aktuellen Entwicklung im Hygienerecht befragt. Lesen Sie hier das ausführliche Interview!