Für die Ausstattung, die Qualifikation und die Fortbildung von Hygienefachpersonal sind in einigen Bundesländern am 31. Dezember 2019 die Übergangsfristen für die Vorgaben in den jeweiligen Medizinhygieneverordnungen (MedHygVO) abgelaufen. Zu diesen Bundesländern zählen Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein und Thüringen.
Verlängerung des „Hygienesonderprogramms“
Das „Hygienesonderprogramm“ wurde auf Antrag der Koalition verlängert, jedoch nicht für alle laufenden Förderzeiträume.
Verlängerung des „Hygienesonderprogramms“
Das „Hygienesonderprogramm“ wurde auf Antrag der Koalition verlängert, jedoch nicht für alle laufenden Förderzeiträume.
Kinder, die Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person hatten und über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, dürfen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§28 Abs. 1 Satz 1) ist dies eine geeignete und notwendige Schutzmaßnahme, stellte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Beschluss vom 14. März 2019 fest.
In dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel geht es um Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung für eine Infektion mit nachfolgendem Gesundheitsschaden, die sich die Klägerin während eines Krankenhausaufenthaltes nach der Geburt zuzog.