Empfohlene Hygienemaßnahmen sicher umsetzen
Erweiterte Hygienebegehungen in der Arztpraxis und im ambulant operierenden Zentrum
Dr. Nina Parohl
Die KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ (2009) beschreibt die Aufgaben des Hygienepersonals. Zu diesen gehören neben Schulungen des Personals und Implementierung von hygienischen Vorgaben auch die Kontrolle der Umsetzung empfohlener Hygienemaßnahmen. Dazu eignen sich Begehungen, deren Fokus auf baulichen Gegebenheiten und dem Reinigungszustand liegt. In Volume 9, Ausgabe 2/2019 dieser Fachzeitschrift wurde die hygienerelevante Praxisausstattung dargestellt, an Hand derer man eine Überprüfung der eigenen baulichen und strukturellen Situation vornehmen kann. Die hygienische Überwachung der räumlichen Gegebenheiten sowie der Einrichtung besitzt – auch im Hinblick auf Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden – einen hohen Stellenwert.
Darüber hinaus sollte die Praxis jedoch auch auf mögliche organisatorisch-hygienische Mängel überprüft werden.
Die Umsetzung und Einhaltung hygienischer Vorgaben durch das Personal kann wiederum mittels Prozess- und Compliance-Beobachtungen überwacht werden. Mit diesen kann man hygienische Schwachpunkte im Praxisalltag aufdecken.