Mitte Juli 2021 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den „Antrag auf Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ nach § 137e Absatz 7 SGB V anzunehmen. Was heißt dieser Beschluss konkret für die Praxis?
„Kaltes physikalisches Plasma“ im Sinne der Leitlinie ist ein ionisiertes Gas mit Körpertemperatur, das direkt bei der Behandlung hergestellt wird. Die entsprechenden Geräte sind als Medizinprodukt (in der Regel Klasse IIa) zugelassen. Susanne Moser erklärt den klinischen Einsatz, Kosten und Sicherheit der Kaltplasma-Nutzung in der Wundbehandlung.