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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-06-05T21:38:24+02:00</updated>
    
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            <title type="text">MDK veröffentlicht ersten „Report Pflegebedürftigkeit“</title>
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                                            Der Medizinische Dienst analysiert erstmals umfassend Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Der Report zeigt: Mehr Menschen erhalten Pflegegrade – und es braucht neue Konzepte.
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 Mit dem „Report Pflegebedürftigkeit“ legt der Medizinische Dienst erstmals eine umfassende Analyse zur Entwicklung von Pflegebedürftigkeit und Versorgungsqualität in Deutschland vor. Seit 2014 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland auf 5,6 Millionen nahezu verdoppelt – Tendenz weiter steigend. [1,2] 
 
 &amp;nbsp; 
 Anstieg durch Reformen und demografischen Wandel 
 Die Zunahme der Pflegebedürftigen ist nicht allein dem Altern der Gesellschaft geschuldet. Eine zentrale Ursache liegt auch in der Pflegereform von 2017. Seither werden bei der Begutachtung neben körperlichen auch kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Das heißt, dass auch Menschen mit psychischen und psychiatrischen Einschränkungen einen Pflegegrad erhalten können. [2,3] 
 Mehrheit bleibt in der Häuslichkeit 
 Fast 90 % der Pflegebedürftigen leben in der eigenen Häuslichkeit und werden von Angehörigen versorgt. Besonders auffällig: Der Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt häufig erst bei bereits fortgeschrittener Beeinträchtigung. Bei der Erstbegutachtung erhalten über 50% der Antragstellenden Pflegegrad 2 oder höher. [1,3] 
 Modernisierung gefordert: Von der Pflegebegutachtung zum Fallmanagement 
 Angesichts dieser Entwicklungen fordert der Medizinische Dienst eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegebegutachtung. Statt nur Einstufung und Empfehlung soll die Begutachtung künftig als „initiales Fallmanagement“ fungieren: mit konkreten Empfehlungen, intensive Vernetzung von Medizinischem Dienst, Pflegekassen und der regionalen Pflegeberatung sowie stärkerer Orientierung an der häuslichen Lebensrealität der Betroffenen. [1,3] Außerdem sollte der Medizinische Dienst künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte erhalten. [2,3] 
 Qualität der stationären Pflege: Licht und Schatten 
 Zusätzlich zum Report veröffentlichte der Medizinische Dienst seinen 8. Pflegequalitätsbericht. Die Grundversorgung (z. B. Mobilität, Körperpflege, Kommunikation) wird überwiegend gut bewertet. Positiv hervorgehoben wird auch die Unterstützung in der Eingewöhnungsphase im Heim. Mängel zeigen sich jedoch in der Behandlungspflege, insbesondere bei der Wundversorgung und dem Umgang mit sogenanntem herausforderndem Verhalten. [1,3] 
 &amp;nbsp; 
  Referenzen  
  1. Engler C. Statement zur Pressekonferenz „Impulse für eine zukunftsfeste Pflege“. 2025, unter:  https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2025/2025_06_12/2025_06_12_Statement_ENGLER_BF.pdf  (abgerufen: 17.6.2025)   2. Medizinischer Dienst Bund. Pressemitteilung: Pflegebegutachtung modernisieren, Vernetzung für die Versicherten voranbringen. 2025, unter:  https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2025/2025_06_12/2025_06_12_PM_PK_Pflege.pdf  (abgerufen: 17.6.2025)   3. Medizinischer Dienst Bund. Report Pflegebedürftigkeit. 2025, unter:  https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2025/2025_06_12/2025_06_12_REPORT_PFLEGEBEDUERFTIGKEIT_BF.pdf ( abgerufen: 17.6.2025)  
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                            <updated>2025-06-23T14:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Rückblick auf den 11. Wundkongress: Versorgungsrealität im Mittelpunkt</title>
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                                            Über 350 Teilnehmende kamen zum 11. Wundkongress nach Bad Staffelstein. Im Fokus: ambulante Versorgung, palliative Wundpflege und neue Ansätze bei komplexen Wunden.
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 Der 11. Wundkongress am 26. Oktober 2024 in Bad Staffelstein bot Fachkräften aus Pflege, Medizin und Therapie erneut eine wichtige Plattform für praxisorientierten Austausch. Über 350 Teilnehmende kamen in der Adam-Riese-Halle zusammen – ein deutliches Signal für das anhaltend hohe Interesse an aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Wundversorgung. 
 
  Die Vorträge deckten ein breites Themenspektrum ab, das von präventiven Maßnahmen über spezialisierte Versorgung bis hin zur palliativen Betreuung reichte. Julia Seidl und Sylvia Festl thematisierten die komplexe Versorgung amputationsgefährdeter und bereits amputierter Patientinnen und Patienten. Ihr Beitrag machte deutlich, wie entscheidend ein strukturierter  Versorgungsplan  in prä- und postoperativen Phasen ist, um Komplikationen zu minimieren und die Lebensqualität zu erhalten. 
 Zeynep Babadagi warf einen praxisnahen Blick auf die Bedingungen der  ambulanten Wundversorgung  – ein Bereich, in dem Zeitdruck, begrenzte Ressourcen und heterogene Lebenswelten der Patientinnen und Patienten den Versorgungsalltag maßgeblich prägen. Sie betonte die Notwendigkeit individueller, an den Alltag der Betroffenen angepasster Versorgungskonzepte. 
 Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt lag auf der Wundbehandlung in  komplexen oder medizinisch ausgereizten Situationen . Marianne Hintner widmete sich der Frage, wie Menschen mit fortgeschrittener peripherer arterieller Verschlusskrankheit (PAVK) versorgt werden können, wenn keine kurativen Optionen mehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stellte sie Herausforderungen und Besonderheiten der Wundversorgung bei Kindern vor – ein Bereich, der fachlich wie emotional hohe Anforderungen an das Personal stellt. 
 Abschließend gab Mario Gießler einen Einblick in die  palliative Wundversorgung . Dabei stand weniger die Heilung im Vordergrund als vielmehr die Frage, wie durch gezielte Maßnahmen Schmerz gelindert, Infektionen verhindert und das Wohlbefinden von Patientinnen und Patienten verbessert werden kann – auch und gerade in der letzten Lebensphase. 
 Neben dem inhaltlichen Programm bot die Industrieausstellung Einblicke in neue Materialien, Technologien und Anwendungen im Bereich der modernen Wundversorgung. 
 Der Hauptverantwortliche der Veranstaltung, Marco Feulner zeigte sich zufrieden mit der Resonanz – sowohl was die Besucherzahl betrifft als auch mit Blick auf das fachliche Feedback. Die nächste Ausgabe des Wundkongresses steht fest: Am  25. Oktober 2025  soll erneut Bad Staffelstein zum Treffpunkt für Wundexpertinnen und -experten aus Praxis und Wissenschaft werden. Eine Anmeldung ist unter  wundkongress-bad-staffelstein.de  möglich. 
 &amp;nbsp; 
  Referenz   Marco Feulner; Geschäftsleiter MediCare WundKompetenz GmbH; E-Mail:  m.feulner@medicare-sh.de   
 &amp;nbsp; 
                ]]>
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                            <updated>2025-06-23T11:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">IQWiG-Rapid Report: Was Studien zu Wundauflagen künftig leisten müssen</title>
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                                            Der neue Rapid Report des IQWiG fordert aussagekräftige Studien zu Wundauflagen. Was künftig als evidenzbasiert gilt – und wann der partielle Wundverschluss als Endpunkt reicht.
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                <![CDATA[
                 Susanne Moser  &amp;nbsp; 
 
 Im Mai 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, eine „wissenschaftliche Ausarbeitung“ (Rapid Report) zu klinischen Studien im Bereich der Wundbehandlung zu erstellen. Jetzt liegt die abschließende Version des Rapid Report vor. Er befasst sich unter anderem mit den „richtigen“ Studienendpunkten. Dabei erklärt das IQWiG, in welchen Fällen es nicht der vollständige Wundverschluss sein muss [1,2]. 
 
 &amp;nbsp; 
 Die Einschätzung des IQWiG zur Studienlage im Bereich des Wundmanagements fällt unmissverständlich aus: 
  „Aussagekräftige klinische Studien und darauf aufbauende evidenzbasierte Therapieempfehlungen fehlen jedoch größtenteils. Weite Felder der Wundbehandlung sind unerforscht und patientenberichtete Endpunkte und Nebenwirkungen werden in der Studienplanung nicht ausreichend berücksichtigt.“ [1]   
 Mit seinem jetzt vorgelegten „Rapid Report“ möchte das IQWiG diesen weißen Evidenz-Fleck tilgen [2]. Denn eine bessere Evidenz – so das IQWiG – sei unverzichtbar für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Es geht aber um noch mehr. Denn der G-BA hat das IQWIG aus einem weiteren Grund mit dieser Ausarbeitung beauftragt: Der Bericht dient künftig als Grundlage für Beratungsgespräche zu Nutzennachweisen zwischen dem G-BA und den Medizinprodukte-Herstellern [1]. 
 Rapid Report als Checkliste für „richtige“ Studien zu Wundauflagen 
 Die IQWiG-Forschenden haben mit ihrem Rapid Report einen Evidenz-Rundumschlag zur Wundbehandlung versucht. So befasst sich ihre Ausarbeitung mit den folgenden Themen [2]: 
 
 Beschreibung relevanter Wundtypen einschließlich der jeweils auffindbaren epidemiologischen Daten.   
 Übersicht zu Studien-Endpunkten einschließlich geeigneter Messparameter und -instrumente („Operationalisierungen“)   
 Weitere Eckdaten für Studien zur Wundbehandlung wie das Studiendesign oder die Therapiedauer   
 Recherche nach Studien zur Validierung des partiellen Wundverschlusses als Surrogat (Surrogatvalidierungsstudien)&amp;nbsp; 
 
 Vollständiger Wundverschluss ist nicht immer alles 
 Mit Blick auf patientenrelevante Endpunkte betont das IQWiG-Team, dass der vollständige Wundverschluss (Heilung) das primäre Behandlungsziel bleibt, weil es für die Betroffenen den höchsten Stellenwert habe (hohe Patientenrelevanz). Allerdings ist es nach Meinung des IQWiG möglich, einen partiellen Wundverschluss als Ersatzendpunkt heranzuziehen, wenn er mit mindestens einem „unmittelbar patientenrelevanten Ereignis“ (Endpunkt) gekoppelt wird. Das heißt konkret: Eine Verkleinerung der Wundfläche stiftet per se keinen Nutzen für die Patientinnen und Patienten. Wenn allerdings die kleinere Wundfläche mit einer – „messbaren und spürbaren“ – verbesserten Lebenssituation der Betroffenen in Verbindung steht, kann der partielle Wundverschluss als patientenrelevanter Endpunkt gelten. Nicht gelten lässt das IQWIG hingegen, den partiellen Wundverschluss als prognostischen Marker für einen vollständigen Wundverschluss heranzuziehen, da entsprechende Surrogatvalidierungsstudien fehlen [1,2]. 
 Weitere „Must“ für Studien zu Wundauflagen 
 Der IQWiG-Bericht beschreibt zudem, wie mustergültige Studien zu Wundauflagen aussehen sollten, zum Beispiel [2]: 
 
  RCT als Goldstandard : Klinische Studien zur Behandlung von chronischen Wunden sollten als randomisierte kontrollierte Studien (RCT) – nach Möglichkeit verblindet – durchgeführt werden. Dabei ist auch ein „adaptiertes“ Design möglich. Das heißt, dass Studien durch, in ihrem Verlauf gewonnene, Erkenntnisse angepasst werden können.   
  Drei bis sechs Monate Mindestbehandlungsdaue r: Die  minimale  Gesamtstudiendauer hängt vom Therapieziel ab. Bei einer angestrebten vollständigen Heilung beträgt sie sechs Monate, beim Ziel eines partiellen Wundverschlusses (gekoppelt mit einem unmittelbar patientenrelevanten Endpunkt) sind es mindestens drei Monate. 
 
  Daneben geht der Bericht ausführlich auf die Behandlung der Kontrollgruppe und die Übertragbarkeit von Ergebnissen ein [2]. 
 Nachdem der Rapid Report des IQWiG jetzt vorliegt, darf man gespannt auf die ersten Beratungsgespräche zwischen G-BA und Herstellern warten, in denen der Bericht als Grundlage herangezogen wird. &amp;nbsp;Den neuen Rapid Report des IQWiG mit weiteren Informationen finden Sie  hier »  
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; Referenzen  
  1. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Wundauflagen bei Wundheilungsstörungen: Aussagekräftige Studien zum Nutzen sind dringend notwendig. Pressemitteilung. 09.05.2025, unter:  https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_146051.html  (abgerufen: 19.05.2025)   2. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). [A24-61 ] Wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien im Therapiegebiet Wundbehandlung. Letzte Aktualisierung 09.05.2025, unter:  https://www.iqwig.de/projekte/a24-61.html  (abgerufen: 19.05.2025)  
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                            <updated>2025-05-20T11:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Fibroblasten im Kontext: Wie Ursprung und Signale Vielfalt prägen</title>
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                                            Leipziger Forscher entschlüsseln Potenzial spezialisierter Bindegewebszellen für personalisierte Therapien
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                <![CDATA[
                  Fibroblasten spielen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung gesunder Gewebestrukturen sowie bei der Entstehung und dem Fortschreiten von Krankheiten. Lange Zeit ging man davon aus, dass es sich bei diesen spezialisierten Bindegewebszellen um einen einzigen, einheitlichen Zelltyp handelt. Eine aktuelle Veröffentlichung von Forschern des Universitätsklinikums Leipzig zeigt jedoch, dass Fibroblasten im menschlichen Gewebe tatsächlich aus verschiedenen Populationen mit spezialisierten Funktionen bestehen. Diese Heterogenität ist der Schlüssel zur Entwicklung gezielter Therapien in der regenerativen Medizin und bei der Behandlung von Krankheiten.  
  Die Studie, die in der renommierten Fachzeitschrift Nature Cell Biology veröffentlicht wurde, verdeutlicht, dass Fibroblasten je nach Organ und Krankheitszusammenhang unterschiedlich reagieren. Ihre Funktionen werden durch ihren embryonalen Ursprung, gewebespezifische Signale und pathologische Reize geprägt. Diese spezialisierten Zellen sind nicht nur an der Gewebereparatur und -umgestaltung beteiligt, sondern beeinflussen auch das Immunsystem und die Entwicklung von Krankheiten wie Krebs, Fibrose und chronischen Entzündungen.  
  Professor Sandra Franz, Hauptautorin der Studie vom Universitätsklinikum Leipzig, erklärt: &quot;Bisher basierte unser Verständnis der Fibroblasten-Vielfalt hauptsächlich auf Studien an Tiermodellen. Diese neue Übersichtsarbeit ist die erste, die umfangreiche Humanstudien vergleicht und integriert, die moderne Einzelzelltechnologien verwendet haben. Dieser Ansatz ermöglicht es, Erkenntnisse aus verschiedenen Humanstudien zu kombinieren und so ein umfassendes Bild der verschiedenen Ursprünge und Funktionen menschlicher Fibroblasten zu erstellen.&quot;  
   Dieses vertiefte Verständnis der zellulären Heterogenität eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung gezielter Therapien. In Zukunft könnte es möglich sein, bestimmte Fibroblasten-Subtypen gezielt anzusprechen – beispielsweise um die Gewebereparatur zu fördern oder pathologische Prozesse wie Tumorwachstum zu hemmen. Dies ist besonders bedeutsam für die regenerative Medizin und die Behandlung chronischer Erkrankungen.   
  Die Autoren der Studie – Dr. Marta Torregrossa, Professor Jan C. Simon und Professor Sandra Franz (alle vom Universitätsklinikum Leipzig) sowie Dr. Yuval Rinkevich (Helmholtz München) – forschen gemeinsam im Rahmen des ZellTWund-Projekts. Ihr Ziel ist es, regenerationsfördernde Fibroblasten-Subtypen und deren Rollen in Gesundheit und Krankheit weiter zu charakterisieren und damit den Weg für neue therapeutische Ansätze zu ebnen. Die Übertragung dieser Erkenntnisse in klinische Anwendungen bleibt eine zentrale Herausforderung für die kommenden Jahre, so das Fazit der Leipziger Forscher.  
  Die Studie wurde im Rahmen des ZellTWund-Projekts innerhalb des SaxoCell-Clusters durchgeführt. Dieses sachsenweite Cluster, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, entwickelt neuartige Anwendungsbereiche und Produktionsmethoden für personalisierte Gen- und Zelltherapeutika - sogenannte &quot;lebende Medikamente&quot;.  
  Diese Erkenntnisse könnten auch die Behandlung chronischer Wunden revolutionieren. Durch ein besseres Verständnis der verschiedenen Fibroblasten-Subtypen und ihrer spezifischen Funktionen eröffnen sich neue Möglichkeiten für maßgeschneiderte Therapien. Patienten mit schwer heilenden Wunden oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen könnten in Zukunft von gezielteren und wirksameren Behandlungsansätzen profitieren. Die Forschung an den regenerationsfördernden Eigenschaften bestimmter Fibroblasten-Populationen verspricht zudem Fortschritte in der regenerativen Medizin.  
  Die Herausforderung besteht nun darin, diese grundlegenden Erkenntnisse in die klinische Praxis zu übertragen. Dafür sind weitere Studien notwendig. Auch ethische und regulatorische Fragen müssen geklärt werden, bevor personalisierte Zelltherapien breite Anwendung finden können. Dennoch markiert diese Forschung einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu innovativen Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit chronischen Wunden und anderen schwer zu therapierenden Erkrankungen.  
   Zur Pressemitteilung  (Link: https://idw-online.de/de/news852414)  
   Originalpublikation: Franz S, Torregrossa M, Simon JC, Rinkevich Y. Effects of embryonic origin, tissue cues and pathological signals on fibroblast diversity in humans. Nat Cell Biol. 2025; 27:720-735; doi: 10.1038/s41556-025-01638-5   
   Bilder-Keywords: Fibroblastenzellen, Gewebeprobe, Mikroskopaufnahme, Forschungslabor, Zellkulturen, Wundheilung, personalisierte Medizin   
 &amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
                ]]>
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                            <updated>2025-05-20T11:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Wund-Neuigkeiten von der DDG-Jahrestagung 2025: Von Fischhaut bis Haarfollike...</title>
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                                            Anfang Mai 2025 fand die Jahrestagung der Deutsche Dermatologischen Gesellschaft (DDG-Tagung 2025) statt. Dort ging es auch um neue Studiendaten aus dem Bereich der Wundversorgung – zum Beispiel zur minimalinvasive Haarfollikeltransplantation, zu Fischhaut-Transplantaten und z...
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                <![CDATA[
                 
 Anfang Mai 2025 fand die Jahrestagung der Deutsche Dermatologischen Gesellschaft (DDG-Tagung 2025) statt. Dort ging es auch um neue Studiendaten aus dem Bereich der Wundversorgung – zum Beispiel zur minimalinvasive Haarfollikeltransplantation, zu Fischhaut-Transplantaten und zu neuen Bewertungskriterien des Wound-QoL-Fragebogens. 
 
  Neue Bands für eine bessere Interpretation des Wound-QoL-Fragebogens in der Praxis  
 Der Wound-QoL-Fragebogen hat sich als Standardinstrument zur Erfassung der Lebensqualität von Menschen mit chronischen Wunden etabliert. Um eine schnelle und valide Interpretation der Ergebnisse insbesondere für die klinische Praxis zu ermöglichen, entwickelten Augustin et al. datenbasierte Schwellenwerte (Bands) für den Wound-QoL. 
 
 In einer europaweiten Untersuchung beantworteten 305 Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden den Wound-QoL-17 sowie eine globale Ankerfrage zur Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch die Wunde. Dabei handelte es sich zu 49,2 % um Menschen mit Ulcus cruris, zu 23,9 % um das diabetische Fußsyndrom und zu 19,3 % um sonstige Wunden einschließlich Dekubitus. 
 
 Zur Entwicklung der Bands wurden zunächst Korrelationen zwischen der Globalfrage und den beiden Wound-QoL-Versionen sowie verschiedene statistische Kenngrößen berechnet.. Hieraus wurden verschiedene Bands-Versionen entwickelt und jeweils deren&amp;nbsp; Übereinstimmung berechnet. 
 Daraus ermittelten die Studienautorinnen und -autoren die folgende Einteilung der Summenwerte für den Wound-QoL-17 (bzw. Wound-QoL-14): 
 
 0–4 (0–3): gar nicht/kaum beeinträchtigt 
 5–17 (4–14): etwas beeinträchtigt 
 18–34 (15–28): mittelmäßig beeinträchtigt 
 35–51 (29–42): ziemlich beeinträchtigt 
 52–68 (43–56): sehr beeinträchtigt 
 
  Fallserie 1: Haarfollikeltransplantation als minimalinvasive Behandlungsoption für chronisch nicht heilende Wunden  
 Zur Behandlung chronischer schwer heilender Wunden wird häufig auf chirurgische Defektdeckungen wie Spalt- oder Vollhauttransplantationen zurückgegriffen, die jedoch mit Nachteilen einhergehen. 
 Bei der DDG-Tagung 2025 stellten Steinkusch et al. die Haarfollikeltransplantation als eine mögliche Alternative vor. Diese minimalinvasive Methode könnte sich beispielsweise für&amp;nbsp; Erkrankungen wie Pyoderma gangraenosum eignen, bei denen ein kutanes Trauma zu einer Verschlechterung des Befundes führen kann. 
 Steinkusch et al. präsentierten eine Fallserie mit drei Patienten mit chronisch nicht heilenden Wunden unterschiedlicher Ätiologie, die sie mit einer Haarfollikeltransplantation behandelten. Die Durchführung des Eingriffs folgt einem standardisierten Ablauf: 
 
 Die Entnahme der Haarfollikel erfolgte typischerweise im Occipitalbereich. 
 Anschließend werden der gewonnenen Haarfollikel in das vorbereitete Wundbett transplantiert und mit einem Druckverband fixiert. 
 
 Ausgehend von den transplantierten Haarfollikeln entwickelte sich ein inselartiger, zentrifugal fortschreitender Heilungsprozess. Parallel dazu ließ sich eine verstärkte sekundäre Wundheilung vom Randbereich beobachten. Im direkten Vergleich zwischen der Haarfollikel-assoziierten Wundheilung und der sekundären Heilung im Randbereich zeigte sich eine bessere Hautqualität in der Umgebung der transplantierten Follikel ohne Schuppung oder Atrophie, wie sie für die sekundäre Wundheilung typisch sind. 
 Die Studienautorinnen und -autoren vermuten,&amp;nbsp; dass mit jedem Haarfollikelgraft auch mesenchymale Stammzellen des assoziierten Fettgewebes übertragen werden, die möglicherweise die verschiedene Wundheilungprozesse fördern. Dazu gehören die Re-Epithelialisierung, die Fibrogenese, die Angiogenese sowie die Adipogenese im Wundbereich. 
 &amp;nbsp; 
  Fallserie 2: Azelluläre dermale Fischhaut zur Behandlung komplexer Wunden  
 In den letzten Jahren wurden verschiedene Studienergebnisse zur Wundversorgung mit dezellularisierter Fischhaut des Gadus morhua (Atlantischer Kabeljau) beim diabetischen Fußsyndrom und bei Verbrennungswunden vorgestellt. Bei der DDG-Tagung präsentierten Hoff et al. vom Universitätsklinikum Düsseldorf die Ergebnisse einer retrospektiven Monozenterstudie zur Anwendung von Fischhaut bei komplexen Wunden. 
 In die Studie wurden 22 Patientinnen und Patienten eingeschlossen, bei denen unter lokaler Anästhesie Fischhaut transplantiert wurde. Die Wundheilung wurde anhand klinischer Verläufe und konfokalmikroskopischer Beurteilung evaluiert. Zusätzlich wurde die Patientenzufriedenheit erfasst. Bei allen Studienteilnehmenden konnte ein positiver Einfluss auf die Wundheilung (Reduktion der Wundgröße) nachgewiesen werden. Zudem wurde in 50 % (11) der Fälle ein vollständiger Wundverschluss allein durch sekundäre Wundheilung erreicht. Die Patientenbefragung zeigte eine hohe Akzeptanz der Behandlung: Die Mehrheit empfand das Verfahren weder als schmerzhaft noch als zeitaufwendig. 21 Patientinnen und Patienten würden sich der Behandlung erneut unterziehen. 
 Die Methode zeigte auch bei schwierigen Wunden wie einem  Pyoderma gangraenosum , oder bei Wunden mit freiliegendem Knochen positive Heilungseffekte. 
  &amp;nbsp;  
 Referenzen 
 1) &amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;  Augustin M. et al. Der Wound-QoL-Fragebogen zur Lebensqualität von Menschen mit chronischen Wunden – wie können die Werte interpretiert werden? ABSTRACT ID AB2025-228 ABSTRACT ID P116. DDG-Tagung 2025, 30. April bis 03. Mai 2025, Berlin, unter:  https://distribute.m-anage.com/from.storage?image=3WJOIkcVRnYPe5EbprkikPP6qPCMFrp7ewATEk_MiA_JNVT2N30XSaX1tN_e0EFV0  (abgerufen: 05.06.2025) 
 2) &amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;  Steinkusch H et al. Minimalinvasive Behandlung chronisch nicht heilender Wunden mittels Haarfolllikeltransplantation. ABSTRACT ID AB2025-489 ABSTRACT ID P302. DDG-Tagung 2025, 30. April bis 03. Mai 2025, Berlin, unter:  https://distribute.m-anage.com/from.storage?image=3WJOIkcVRnYPe5EbprkikBlGHImHHqhDlyyv91qnYZOi4eqqM6-9XvaW7cmWkb8D0  (abgerufen: 05.06.2025) 
 3) &amp;nbsp;&amp;nbsp;&amp;nbsp;  Hoff NP et al. Azelluläre dermale Fischhaut zur Behandlung komplexer Wunden: Eine retrospektive Monozenterstudie. ABSTRACT ID AB2025-524 ABSTRACT ID P327 DDG-Tagung 2025, 30. April bis 03. Mai 2025, Berlin, unter:  https://distribute.m-anage.com/from.storage?image=3WJOIkcVRnYPe5EbprkikOdxmi6DxMlKw7T9axkmHBPvWWYZYDTc3Ycmd3OOA8na0  (abgerufen: 05.06.2025) 
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            <title type="text">ICW Wundsiegel: Qualitätsnachweis für Kliniken im neuen Bundes-Klinik-Atlas</title>
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                                            Ein wichtiger Meilenstein für die Transparenz in der Wundversorgung wurde erreicht: Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat das ICW Wundsiegel als &quot;aussagekräftig&quot; eingestuft. Diese Anerkennung bedeutet, dass Kliniken mit ICW Wundsiegel-Zertif...
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 Ein wichtiger Meilenstein für die Transparenz in der Wundversorgung wurde erreicht: Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat das ICW Wundsiegel als &quot;aussagekräftig&quot; eingestuft. Diese Anerkennung bedeutet, dass Kliniken mit ICW Wundsiegel-Zertifizierung künftig explizit im Bundesklinikatlas geführt werden 
 
 Der Bundes-Klinik-Atlas, der im Zuge des am 28. März 2024 in Kraft getretenen  Krankenhaustransparenzgesetzes (KHTG)  entwickelt wurde, soll Patientinnen und Patienten umfassende und vergleichbare Informationen über Versorgungsumfang und -qualität deutscher Krankenhäuser liefern. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gemeinsam mit dem IQTIG diese Online-Plattform geschaffen, um auch weiterführende Informationen zu aussagekräftigen Zertifikaten bereitzustellen. 
 Um die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen zu bewerten, hat das IQTIG im  Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)  insgesamt 17 Kriterien gemäß § 137a Abs. 3 Satz 2 Punkt 7 des Sozialgesetzbuches V erarbeitet. Diese Kriterien wurden am 30. September 2022 in einem Abschlussbericht dem G-BA vorgelegt. Sie beziehen sich nicht nur auf inhaltliche Anforderungen, sondern betrachten den gesamten Zertifizierungsprozess. 
 Die Initiative Chronische Wunden (ICW) e.V., die seit 2010 Krankenhäuser mit dem ICW Wundsiegel zertifiziert, erfüllt alle diese 17 Qualitätskriterien. Die Überprüfung der Qualitätsanforderungen erfolgt durch regelmäßige Audits, bei denen die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden nach Standards der ICW sowie ihrer kooperierenden Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie, Deutsche Dermatologische Gesellschaft und Deutsche Angiologische Gesellschaft) evaluiert wird. 
 Die Kriterien umfassen folgende Hauptbereiche: 
 1) Übergeordnete Kriterien, wie: 
 
 Zeitlich befristete Gültigkeit der Zertifikate 
 Transparente Kontaktinformationen 
 Zugängliche Liste zertifizierter Einrichtungen 
 Verständliche Erklärungen und Informationen zum Zertifikat 
 Kontinuierliche Evaluation und Anpassung des Zertifizierungsprogramms 
 
 2) Bewertungskriterien zum Inhalt des Zertifikats, wie: 
 
 Definierter Geltungsbereich des Zertifikats 
 Klar formulierte Zielsetzung der Zertifizierung 
 Zugänglicher Anforderungskatalog 
 Einbindung von Fachpersonen und Patient:innen in die Entwicklung der Anforderungen 
 Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte 
 Orientierung am aktuellen medizinischen Wissen 
 Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Kriterienkatalogs 
 
 3) Anforderungen an das Prüfverfahren, wie: 
 
 Durchführung von Vor-Ort-Audits 
 Unabhängigkeit der Auditoren 
 Qualifikation und fachliche Eignung der Auditoren 
 
 4) Anforderungen an das Entscheidungsverfahren, wie 
 
 Klare Regelung zum Umgang mit nicht erfüllten Anforderungen 
 Unabhängigkeit der Entscheider:innen 
 Qualifikation und fachliche Eignung der entscheidenden Personen 
 
 Diese Anerkennung bestätigt die kontinuierliche Arbeit der ICW zur Qualitätsverbesserung in der Versorgung chronischer Wunden. Sie folgt dem Leitgedanken, dass eine konsequente Nutzung vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen in Prophylaxe und Therapie chronischer Wunden sowohl Leid als auch Kosten reduzieren kann. 
 Quelle:  Pressemitteilung, verfasst von Madeleine Gerber, QM Geschäftsstelle ICW Wipertihof 1, 06484 Quedlinburg,  E-Mail:  wundsiegel.organisation@icwunden.de  
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                            <updated>2025-05-20T11:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Verbandmittel-Erstattung: Fristverlängerung sorgt für Unsicherheit in der Praxis</title>
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                                            Trotz Fristverlängerung für die Erstattung sonstiger Verbandmittel herrscht vielerorts Verunsicherung: Uneinigkeit der Kassen, drohende Regressrisiken und ausbleibende Verordnungen erschweren die Wundversorgung im Alltag.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Knut Kröger  &amp;nbsp; 
 
 In meinem  Newsletter  vom 3. Februar hatte ich noch geschrieben  „Wir alle dürfen erleichtert aufatmen, dass es jetzt weiter geht …“  Denn das Bundesgesundheitsministerium hat die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Ich hatte dabei bereits aber auch angemerkt:  „Auf der einen Seite müssen wir unserem Gesundheitsminister, Herrn Lauterbach, dafür danken, dass es eine Fristverlängerung gibt. Auf der anderen Seite glaube ich, dass  im Alltag noch mancher Kampf gefochten werden muss , bis betroffen Patienten, anwendende Pflegefachkräfte, verordnende Ärzte und herstellende Industrie zu ihren Rechten kommen.“   Wie man hört, ist es an einigen Stellen genauso gekommen ... 
 
 &amp;nbsp; 
 Ein Beispiel: Die AOK Nordost schreibt mit Datum vom 18.02.2025 an eine Berliner Wundpraxis folgendes: 
  „Wie bereits Anfang Dezember 2024 informiert, lief die Übergangsfrist für die Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung am 02. Dezember 2024 aus. Betroffen waren u. a. Hydrogele sowie Produkte mit pharmakologischer Wirkung (2. B. silber- und polyhexanidhaltige Wundauflagen).   Die Verordnungsfähigkeit ist nun bis zum 02. Dezember 2025 verlängert worden. Eine vom G-BA bestätigte Evidenz für die Wirksamkeit solcher Produkte liegt weiterhin nicht vor.  
  Nach wie vor gilt für antimikrobielle Wundauflagen: Zweckmäßig und wirtschaftlich ist die kurzzeitige Anwendung nur bei vorliegender lndikation (infektionsgefährdete oder infizierte Wunden). Die prophylaktische und/oder dauerhafte Anwendung ist unwirtschaftlich.  
  Nutzen Sie die Zeit bis zum 02. Dezember 2025, um lhre Erfahrungen in der Versorgung infizierter Wunden  auch ohne den Einsatz  von pharmakologisch wirkenden Produkten weiter   auszubauen. Empfehlungen hierzu finden Sie in der S3-Leillinie ,,Lokaltherapie schwerheilender oder chronischer Wunden&quot; sowie im Experteninterview mit einem der Leitlinienautoren, Herrn Dr. Stefan&amp;nbsp;  
 Die Aufforderung „Nutzen Sie die Zeit, um ihre Erfahrung in der Versorgung infizierter Wunden auch ohne den Einsatz von pharmakologisch wirksamen Produkten weiter auszubauen“ unterstellt, dass die verordnenden Ärzte und Ärztinnen sich bisher nicht mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Aktuell habe ich das angegebene Experteninterview mit Herrn Dr. Fuchs auf der Seite der AOK nicht finden können. 
 So, aber es geht ja weiter. Die kassenärztliche Vereinigung Berlin gab mit Datum vom 26.02.2025 ein Informationsblatt zu Verordnung heraus: 
  Verordnungs-News Nr. 2, 26.02.2025    Übergangsregelung für Verordnungsfähigkeit von Produkten zur Wundbehandlung – Aktuelle Situation   
  Am 29. November 2024 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung veröffentlicht. Darin appelliert das BMG an den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die bisherige Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung bis zum 2. März 2025 zu verlängern.  
  Mittlerweile liegen von verschiedenen Krankenkassen die Zustimmungen zur Verlängerung der Verordnungsfähigkeit vor. Einer Weiterverordnungsmöglichkeit bis zum 2. März 2025 im Sinne der Empfehlung des BMG haben zugestimmt:  
  – Ersatzkassen des vdek: TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK   – Innungskassen: BIG direkt gesund, IKK classic, IKK Südwest   – SVLFG   – Knappschaft.  
   Bei den folgenden Krankenkassen wurde eine Verlängerung der Übergangsfrist ausgeschlossen:   
  &amp;nbsp;– AOK Nordost   – IKK gesund plus   – IKK Brandenburg und Berlin.  
  Für die Anforderung von sonstigen Produkten zur modernen Wundversorgung im Sprechstundenbedarf (SSB) in Berlin wurde nicht von allen beteiligten Krankenkassen das Einverständnis zur Verlängerung der Übergangsregelung gegeben. Ein Bezug über den SSB ist damit momentan ausgeschlossen.  
   Bedeutung im Praxisalltag     Da aktuell keine Verlängerung der Übergangsregelung vorliegt (bis auf die oben genannten Krankenkassen),  wird seit dem 2. Dezember 2024 von der Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abgeraten . Dies betrifft unter anderem auch silberhaltige Wundauflagen, die direkten Kontakt mit der Wunde haben und antimikrobiell wirkende Stoffe in die Wunde abgeben.    Ein Ausweichen auf Alternativpräparate bei antimikrobiellen Wundauflagen/ Gelen ist schwierig, da apothekenpflichtige topische Antiseptika (z.B. Lösungen mit Polyhexanid oder Octenidin) nach Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie für Erwachsene nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z. B. Epidermolysis bullosa, hereditaria; Pemphigus) zu Kassenlasten verordnungsfähig sind.  
   Bitte beachten Sie : Bei weiteren Verordnungen über den 2. Dezember 2024 hinaus besteht ein Regressrisiko, da der GKV-Spitzenverband dem Appell zur Weiterverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht folgt. Daher wird von der Verordnung von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung momentan weiterhin abgeraten. Wir empfehlen die Verordnung auf Privatrezept und die Einreichung durch die Patient:innen bei der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Verordnung auf Muster-16- Formular für Versicherte der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK), Innungskassen (BIG direkt gesund, IKK classic, IKK Südwest), SVLFG und Knappschaft ist bis zum 2. März 2025 möglich.   Die KV Berlin ist an die übrigen Kassenverbände herangetreten, um eine eigene regionale Übergangsfrist zu vereinbaren.  
 Was bedeutet das nun? 
 Mit Datum vom 26.02.2025, also gut drei Monate nach der Verkündung durch das Bundesministerium für Gesundheit, besteht Uneinigkeit bei den Kassen darüber, ob sie den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit folgen oder nicht. Dies mündet darin, dass den niedergelassenen verordnenden Kollegen das drohende Regressrisiko vor Augen gehalten wird.  Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein Ausweichen auf Alternativpräparate bei antimikrobiellen Wundauflagen/ Gelen schwierig ist, da apothekenpflichtige topische Antiseptika nach Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie für Erwachsene nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen zu Kassenlasten verordnungsfähig sind. Eine Lösung für das vorhandene Problem wird den betroffenen Ärztinnen und Ärzten damit nicht angeboten. 
 Wie ging es weiter? 
 Die Kassenärztlich Vereinigung Berlin hat dann mit Datum vom 05.03.2025 ein weiteres Informationsblatt erstellt: 
   Übergangsregelung für Verordnungsfähigkeit von Produkten zur Wundbehandlung verlängert    Verordnung   Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert. Sonstige Produkte zur Wundbehandlung können weiterhin für alle Patient:innen aller Krankenkassen und als Sprechstundenbedarf verordnet werden.  
  Hintergrund   Die nun beschlossene Verlängerung gilt rückwirkend zum 2. Dezember 2024. Daher sind evtl. Regresse bezüglich der Verordnungen von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung, die zwischen dem 2. Dezember 2024 und 1. März 2025 ausgestellt wurden, ausgeschlossen.   Die Gesetzesänderung trat rückwirkend – mit Wirkung vom 2. Dezember 2024 – in Kraft.  
 Es wurde also erst am 05.03.2025 von der Kassenärztlich Vereinigung Berlin festgehalten, dass eventuelle Regress, die seit dem 2. Dezember 2024 angedroht sind oder noch anfallen werden, rückwirkend nicht gerechtfertigt sind. 
 Was auf dem Papier vielleicht einfach klingt, hat im Alltag zu Verstimmungen zwischen ärztlichen Wundzentren und Fach- oder Hausärzten geführt. Behandlungsempfehlungen der ärztlichen Wundzentren wurden von den weiterverordnenden Fach- oder Hausärzten aus Angst vor mangelnde Erstattungsfähigkeit und Regressen nicht weitergeführt. 
 Ihre Meinung ist gefragt 
     
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                            <updated>2025-05-20T10:15:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Rückblick: DEWU Deutscher Wundkongress &amp; Bremer Pflegekongress 2025 – Fachwis...</title>
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                                            Einblicke, Impulse, Innovationen: Der DEWU Deutscher Wundkongress / Bremer Pflegekongress 2025 versammelte erneut tausende Fachkräfte in Bremen. Highlights waren u.a. das WUNDupdate, neue Forschungsergebnisse, digitale Versorgungslösungen und interaktive Formate. Jetzt nachlesen!
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                <![CDATA[
                 Jan Timm, Barbara Springer  &amp;nbsp; 
 
 Vom 7. bis 9. Mai trafen sich wundbegeisterte Fachbesucher und Pflegende aus der gesamten Bundesrepublik und dem deutschsprachigen Ausland in Bremen zum Deutscher Wundkongress / Bremer Pflegekongress 2025. Es ist der jährliche Treffpunkt für alle Berufsgruppen, die sich über aktuelle Trends und Produktneuheiten informieren möchten. Zu den Themenbereichen Herausforderung Digitalisierung und Wundmanagement zwischen Wissenschaft, Wertschätzung und Wirtschaftlichkeit kamen in Bremen in diesem Jahr noch mehr Besucher als im letzten Jahr (da waren es bereits 4.600) zusammen und machten mit den Referierenden und Ausstellern den DEWU erneut zu einer sehr erfolgreichen Veranstaltung.&amp;nbsp; 
 
 &amp;nbsp; In der Begrüßung durch die Veranstalter, den Kongressbeirat, der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz des Landes Bremen appellierte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler in ihrer Begrüßung an die Pflegenden, sich in Berufsverbänden zu engagieren, um den drängenden Problemen der Berufsgruppe Nachdruck zu verleihen und in den politischen Strukturen Gehör zu finden. 
 WUNDupdate 2025 
 Bereits zum achten Mal bot das WUNDupdate in Zusammenarbeit mit dem mhp Verlag einen kompakten Überblick über die neu erschienene englischsprachige Literatur des Vorjahres. Die drei Wundexperten PD Dr. Cornelia Erfurt-Berge, Johannes Edel und Prof. Dr. med. Joachim Dissemond stellten ausgewählte englischsprachige Publikationen des Jahres 2024 zu den Themen Ulcus cruris, Dekubitus und Wundtherapie vor und kommentierten ihre Auswahl interessanter Studienergebnisse. Die ausführlichen Kommentare und ausgewählten Studien können im Sonderheft WUNDupdate des mhp Verlags nachgelesen werden. Darüber hinaus werden in diesem Jahr noch zwei Webinare zu WUNDupdate angeboten, am  5. Juni  sowie am  8. Oktober . 
     
 Was kann die Grundlagenforschung? 
 Die Grundlagenforschung schreitet auch in der Wundforschung voran. Am Mittwochvormittag widmete sich ein Programmpunkt daher aktuellen Erkenntnissen aus der verschiedenen Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Veranstaltung wurde von Dr. Julian-Dario Rembe moderiert, der in seinem Vortrag das Prinzip der Wund-OMICs und ein entsprechendes Projekt am Universitätsklinikum Düsseldorf zur Identifizierung und Erforschung von „Bio-Markern“ im Zusammenhang mit bestimmten Wundarten vorstellte. 
 Sophie Charlotte Liegenfeld vom Universitären Herz- und Gefäßzentrum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erläuterte die dort betriebene Translationale Wundforschung. Diese untersucht beispielsweise Wirkungen bestimmter Produkte an künstlich erzeugter Haut. Dr. Cornelia Wiegand von der Klinik für Hautkrankheiten des Universitätsklinikums Jena warf einen kritischen Blick auf die Aussagekraft von 3D-Wundmodellen und erläuterte, inwieweit sie Rückschlüsse auf die Realität bieten und wo die Grenzen solcher Modelle liegen. 
 Kompressionstherapie – Bereichsübergreifend in den Blick genommen 
 Einen interessanten Blick aus mehreren Perspektiven auf den Status Quo der Kompressionstherapie in Deutschland bot eine Sitzung am späten Mittwochnachmittag. Hier stellte zunächst Kerstin Protz eine aktuelle Studie vor, die auf Basis einer bundesweiten Erhebung in Pflegeschulen den Stellenwert der Kompressionstherapie in der Ausbildung von Pflegekräften beleuchtete. Zudem berichtete die Hamburger Versorgungsforscherin über die hierbei vermittelten Inhalte und wie das Thema in den verwendeten Schulbüchern aufbereitet ist. Ergänzend berichtete der Heidelberger Hausarzt Dr. Jonas Senft vom „Wundzentrum Hausarztpraxis“, welche Schwierigkeiten sich in diesem Bereich im Hinblick auf die Kompressionstherapie ergeben, wie sich die aktuelle Datenlage darstellt und welche Lösungsansätze es gibt. 
 Die digitale Perspektive 
 Die Telemedizin gewinnt derzeit zunehmend an Bedeutung. In einer informativen Sitzung beleuchtete eine prominent besetzte Expertengruppe am Donnerstagnachmittag aktuelle Entwicklungen in diesem Themenbereich und warf ein besonderes Schlaglicht auf Möglichkeiten der Unterstützung pflegender Angehöriger.&amp;nbsp; 
 Ein hierfür geeignetes Online-Angebot stellte Dr. Johannes Wimmer vor. Die mehr als 70.000 Nutzer, die mittlerweile in dem von ihm mitentwickelten digitalen Kursformat Pflege ABC registriert sind, werden über die verschiedenen Aspekte der häuslichen Pflege unterrichtet. 
 Den Fokus auf die Wundversorgung und die Lösungen, die Telemedizin hier aufzeigen kann, legte Prof. Dr. Matthias Augustin, der die Sitzung mit Dr. Brigitte Stephan moderierte. Die Hamburger Dermatologin berichtete in ihrem abschließenden Vortrag über schwerer erreichbare Patientengruppen, denen die Telemedizin eine qualifizierte Versorgung erschließen kann. Hierzu gehören neben Schiffsbesatzungen auf hoher See oder JVA-Insassen auch Menschen, die auf der Straße leben und dort durch besondere soziale Projekte versorgt werden. 
 Abgetaucht in die Tiefen des Wundwissens 
 Ein traditioneller Programmpunkt des Deutschen Wundkongresses ist seit Jahren das interaktive Wundquiz, präsentiert und moderiert von Kerstin Protz und Werner Sellmer. In diesem Jahr hatten die beiden Hamburger Experten ihr Quiz unter das Motto „In den Tiefen des Wundozeans“ gestellt. 
 An einer Fragenwand mit insgesamt zwölf Auswahlmöglichkeiten konnte zwischen Fragen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad gewählt werden. In zwei Teams traten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegeneinander an und testeten ihr Wissen über korrekte Begriffe in der Wundversorgung oder ganz praktische Aspekte wie Antiseptik, Larventherapie oder den richtigen Einsatz von Verbandmitteln. Die richtige Antwort wurde dann von den beiden Moderatoren fachkundig und unterhaltsam kommentiert. 
  Save the Date  
 Im nächsten Jahr wird der DEWU Deutscher Wundkongress / Bremer Pflegekongress gemeinsam mit dem 36. Kongress der European Wound Management Association (EWMA) und dem Kongress des WundD.A.CH vom 6.-8. Mai 2026 in Bremen stattfinden. 
 Einen ausführlichen Kongressbericht lesen Sie in den nächsten beiden Ausgabe der Zeitschrift WUNDmanagement. 
 &amp;nbsp; 
     
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                            <updated>2025-05-13T06:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">pAVK im hohen Lebensalter: Aktualisierte S3-Leitlinie mit Geriatrie-spezifisc...</title>
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                                            Die aktualisierte S3-Leitlinie zur pAVK enthält erstmals ein Kapitel zur Geriatrie. Erfahren Sie, welche speziellen Empfehlungen für hochaltrige Patientinnen und Patienten gelten – von Diagnostik über Therapie bis zur Frührehabilitation.
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                <![CDATA[
                 Susanne Moser  &amp;nbsp; 
 
 Die aktualisierte S3-Leitlinie zur peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) ist „für die Altersmedizin ein echter Zugewinn“, freut sich die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG). Warum? Die neue Leitlinien-Version enthält erstmals das Kapitel 7 „Die pAVK&amp;nbsp;in der Geriatrie“. Darin haben die Leitlinienautorinnen und -autoren Empfehlungen zusammengefasst, die auf die besondere Situation älterer Patientinnen und Patienten zugeschnitten sind. Immerhin sind in der Altersgruppe ab 80 Jahren über 20 % von einer pAVK betroffen. Wie sehen die Geriatrie-spezifischen Empfehlungen konkret aus und wie unterscheiden sie sich von jenen für jüngere Altersgruppen? 
 
  Im letzten Jahr wurde die  S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge der pAVK  aktualisiert. Neben der federführenden Deutschen Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin hat sich die geriatrische Fachgesellschaft mit einem spezifischen Kapitel eingebracht. Mit dem Geriatrie-Schwerpunkt sollen erstmals den Besonderheiten des höheren Lebensalters wie beispielsweise der Gebrechlichkeit (Frailty) Rechnung getragen werden. Insgesamt enthält das Kapitel drei Empfehlungen, die teilweise von der Standardvorgehensweise abweichen [1,2]. 
 1. Fußpulse auch bei Beschwerdefreiheit tasten 
 Die Leitlinienautorinnen und -autoren empfehlen mit einem starken Konsens, dass Fußpulse bei geriatrischen Patientinnen und Patienten grundsätzlich getastet werden sollen - auch wenn keine Symptome vorliegen. Falls die Fußpulse nicht tastbar sind, soll bei Risikopersonen die arterielle Perfusion nicht-invasiv abgeklärt werden. Mit dieser Empfehlung sollen Folgeerkrankungen wie ein Fersendekubitus bei Bettlägerigkeit verhindert werden. Außerdem kann eine unerkannte pAVK&amp;nbsp;nach Fuß- oder Unterschenkeloperationen zu Wundheilungsstörungen führen [2]. 
 Hintergrund: Bereits bei älteren (noch nicht geriatrischen) Menschen mit pAVK manifestiert sich das Claudicatio-Stadium seltener. Daher ist anzunehmen, dass asymptomatische Verläufe bei geriatrischen Personen noch häufiger sind [2]. 
 2. Bei Frailty-Syndrom: Indikation für invasive Revaskularisation restriktiv stellen 
 Wenn bei geriatrischen Patientinnen und Patienten eine chronische gliedmaßenbedrohende Ischämie (CLTI) und zugleich das Frailty-Syndrom vorliegt, soll die Indikation für revaskularisierende Maßnahmen restriktiv gestellt werden. Wichtig ist es, die Invasivität des Eingriffs und das vorrangige Therapieziel der Linderung von Beschwerden gegeneinander abzuwägen. Hier handelt es sich um eine „starke Empfehlung“ (A) mit moderater Evidenz (Level of Evidence 3) [2]. 
 Dieser Empfehlung liegen verschiedene Studien zu hochaltrigen Personen mit CTLI zugrunde. Ihre Ergebnisse deuten an, dass diese CTLI-Patientinnen und -Patienten mit zugleich fortgeschrittener Gebrechlichkeit nicht regelhaft von einer gefäßchirurgischen Intervention profitieren. Bei diesen Eingriffen haben geriatrische Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Frailty-Syndrom demnach eine allgemein schlechtere Prognose. So war bei ihnen zum Beispiel die Sterblichkeitsrate bezogen auf ein Jahr nach einer Revaskularisation erhöht. Eine andere Studie stellte fest, dass sich der funktionelle Status der Betroffenen unabhängig von der Revaskularisationsmethode nach dem Eingriff verschlechterte [1,2]. 
     
 3. Voraussetzungen für eine geriatrische Rehabilitation prüfen 
 Ein starker Konsens besteht auch für die Empfehlung, dass die Voraussetzungen für eine indikationsübergreifende, geriatrische (Früh)-Rehabilitation bei betagten pAVK-Patientinnen und -Patienten geprüft werden sollten, wenn sie hospitalisiert wurden oder sich einem invasiven Eingriff unterzogen hatten [2]. 
 Die Leitlinienautorinnen und -autoren begründen diese Empfehlung mit den folgenden Argumenten [2]: 
 
 häufig verlängerte Genesungsphase 
 anfangs eingeschränkte Rehabilitationsfähigkeit aufgrund akutmedizinischer Komplikationen 
 Schwierigkeiten, die gewohnte Selbstständigkeit wiederzuerlangen 
 
 Eine indikationsübergreifende, geriatrische Frührehabilitation sollte in spezialisierten Einrichtungen mit der entsprechend vorhandenen Ausstattung durchgeführt werden. Voraussetzungen sind ein stabiler Kreislauf sowie eine ausreichende Belastbarkeit, um mehrmals täglich an rehabilitativen Maßnahmen teilnehmen zu können [2]. 
 Angesichts des Beispiels der S3-Leitlinie zur pAVK&amp;nbsp;stellt sich die Frage, inwieweit ein eigenes Geriatrie-Kapitel auch für andere Leitlinien sinnvoll sein könnte. 
 Ihre Meinung zählt:&amp;nbsp; 
     
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  Referenzen  
  1. Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e. V., Jetzt mit Geriatrie-Schwerpunkt: Update der S3-Leitlinie zur peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK). Pressemitteilung. 01.04.2025, unter:  https://www.dggeriatrie.de/presse/pressemeldungen/2416-pm-jetzt-mit-geriatrie-schwerpunkt-update-der-s3-leitlinie-zur-peripheren-arteriellen-verschlusskrankheit-pavk  (abgerufen: 09.05.2025)   2. S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit, Registernummer 065 – 003, Version 4.3, Stand: 18.09.2024, unter:  https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/065-003  (abgerufen: 09.05.2025)  
     
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                ]]>
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                            <updated>2025-05-13T06:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">KI im Klinikalltag: Was medizinische Software à la ChatGPT erfüllen muss</title>
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                                            Was braucht es, damit generative KI wie ChatGPT als zertifiziertes Medizinprodukt im Gesundheitswesen eingesetzt werden darf? Der Artikel erklärt regulatorische Anforderungen, Datenschutzfragen und EU-Vorgaben.
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                <![CDATA[
                 Susanne Moser  &amp;nbsp; 
 
 Eine App, die mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) bei medizinischen Behandlungsentscheidungen mit evidenzbasiertem Wissen unterstützt und dabei auf Sprachbefehle reagiert: Das ist für manche vielleicht eine verlockende Idee. Allerdings handelt es sich dabei regulatorisch um ein Medizinprodukt, das zertifiziert werden muss, bevor es am Menschen angewendet werden darf. Im Unterschied zu einem Verbandmittel oder Herzschrittmacher lernen KI-unterstützte Systeme kontinuierlich und verändern sich dabei, was eine veritable Herausforderung für die Medizinproduktezertifizierung darstellt. Der  VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.  erklärt, was die Voraussetzungen für die Zertifizierung KI-basierter Medizinprodukte sind [1, 2].&amp;nbsp; 
 
 &amp;nbsp; 
 Vor kurzem wurde in Europa das – nach eigenen Angaben – erste Medizinprodukt mit generativer KI-Technologie in der Risikoklasse IIb zertifiziert („zugelassen“). Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Clinical Decision Support-System (System zur klinischen Entscheidungsunterstützung), das dem medizinischen Fachpersonal evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie liefert. Die Software reagiert auf Sprachbefehle und – ähnlich wie ChatGPT – auf die Eingabe von „Prompts“ (Anweisungen) [2]. 
 Warum ist diese Meldung offenbar etwas Besonderes? Weil auch KI-unterstützte Software-Systeme Medizinprodukte sind, die nur am Menschen angewendet werden dürfen, wenn sie die zahlreichen Voraussetzungen für eine Zertifizierung („Zulassung“) erfüllen. Der Technologie-Verband VDE hat dazu eine Übersicht erstellt, die zeigt, wie komplex und aufwändig das entsprechende Zertifizierungsverfahren ist. Hier einige Auszüge aus der langen Liste [1]: 
 
 KI-unterstützte Systeme müssen die Kriterien für ein Medizinprodukt im Sinne der Europäischen Verordnungen 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) erfüllen – einschließlich spezieller Anforderungen für Software sowie der Zweckbestimmung und Risikoklassifizierung gemäß MDCG 2019-11 (MDCG: Medical Device Coordination Group).   
 Sie müssen verschiedenen europäischen Normen (EN) sowie den Normen internationaler Organisationen entsprechen – darunter International Organization for Standardization (ISO), International Electrotechnical Commission (IEC), Association for the Advancement of Medical Instrumentation (AAMI) und Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE).   
 Die zugrunde liegenden Software-Bibliotheken müssen normgerecht validiert werden.   
 Sie müssen die Bestimmungen für Hoch-Risiko-Produkte in der Verordnung (EU) 2024/1689 (Artificial Intelligence Act, AIA) einhalten.   
 Da KI-unterstützte Systeme in der Regel personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Anforderungen der Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einschließlich der Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung. Wichtig ist dabei, dass laut Artikel 22 DSGVO die automatisierte Entscheidungsfindung eigentlich verboten ist. Daher müssen die Hersteller besondere Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. 
 
 &amp;nbsp; Es ist also ein langer, steiniger Weg, bis ChatGPT am Krankenbett über die Schulter schauen darf. Diese Liste ist allerdings nicht vollständig, denn bei einigen Aspekten wie der CE-Konformitätsbewertung kontinuierlich lernender KI-Systeme gibt es noch erhebliche Klärungsbedarfe [1].&amp;nbsp; 
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 &amp;nbsp; 
  Referenzen  
  1.&amp;nbsp;VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.: Zulassung von KI-basierten Medizinprodukten in Europa. Fachbeitrag. 10.12.2024. unter:  https://www.vde.com/topics-de/health/beratung/zulassung-von-ki-basierten-medizinprodukten-in-europa  (abgerufen: 14.04.2025)  
  2. VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.: Medizinischer Co-Pilot: Erstes KI-gestütztes Medizinprodukt zur Unterstützung klinischer Entscheidungen zugelassen. Pressemitteilung. 10.04.2025. unter:  https://www.vde.com/resource/blob/2381406/47c6f05730ff85b3e7e5b4c19caf99a0/2025-03-27-vde-aiq-valmed-pm-pdf-data.pdf  (abgerufen: 14.04.2025)  
 &amp;nbsp; 
   
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                            <updated>2025-04-29T15:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Rauchfrei bei PAVK: Wie Motivation und Beratung beim Rauchstopp helfen</title>
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                                            Rauchen fördert die PAVK – doch wie gelingt der Rauchstopp? Der Artikel zeigt, warum intrinsische Motivation entscheidend ist, wie die Aktion „Rauchfrei im Mai“ unterstützt und welche Techniken der motivierenden Gesprächsführung helfen.
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                <![CDATA[
                 Martin Motzkus  &amp;nbsp; 
 
 Mit den Lastern ist das so eine Sache. Ein Leben ohne, sagen wir mal, nicht gerade gesundheitsfördernde Gewohnheiten ist wohl selten. Schon Paracelsus sagte: „Die Dosis allein macht das Gift“ (lat. Dosis sola facit venenum). Deshalb ist ein Leben mit wenigen gesundheitsschädlichen und vielen gesundheitsförderlichen Aktivitäten erstrebenswert. 
 
 &amp;nbsp; Gesundheitsverhalten in Deutschland 
 Eine Studie des Robert Koch-Instituts ( GEDA 2019/2020-EHISv ) zeigt, dass sich das Gesundheitsverhalten der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland in den letzten Jahren leicht verändert hat [1]. Dazu wurden zwischen April 2019 und September 2020 insgesamt 23.001 Personen ab 15 Jahren zu ihrer Gesundheit und ihrer Lebenssituation befragt. 
 Die Ergebnisse sind repräsentativ für die in Deutschland lebende Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Bei der körperlichen Aktivität erreichten nur 42,6 % der Frauen und 48,0 % der Männer die WHO-Empfehlung von mindestens 150 Minuten pro Woche, was einen Rückgang gegenüber 2014/2015 bedeutet. Der tägliche Verzehr von Obst und Gemüse ist ebenfalls zurückgegangen, wobei nur 15,2 % der Frauen und 10,2 % der Männer täglich Obst und Gemüse verzehrten, verglichen mit höheren Zahlen in 2014/2015. 2019/2020 rauchten 24,0 % der Frauen und 33,9 % der Männer, was einen leichten Rückgang gegenüber 2014/2015 darstellt, als 26,9 % der Frauen und 34,8 % der Männer rauchten. 
 Rauchen und Periphere arterielle Verschlusskrankheit 
 Ein besonders wichtiger Aspekt des Rauchens ist seine Rolle bei der Entstehung und dem Fortschreiten der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK). Etwa 50 % der Fälle von pAVK sind auf das Rauchen zurückzuführen. Rauchen fördert die Atherosklerose, die Hauptursache der pAVK, und erhöht das Risiko perioperativer und postoperativer Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen [2]. 
 Motivation zur Rauchentwöhnung „Rauchfrei im Mai“ 
 Daher ist es entscheidend, dass Menschen mit pAVK motiviert werden, mit dem Rauchen aufzuhören, um ihre Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern. Da kommen wir, also Ihr und ich ins Spiel. Denn eine besondere Gelegenheit, mit dem Rauchen aufzuhören, bietet die jährliche, bundesweite Aktion  „Rauchfrei im Mai” . Diese Initiative ermutigt Raucherinnen und Raucher, im Mai gemeinsam den Schritt in eine rauchfreie Zukunft zu gehen. Teilnehmende erhalten ab dem 1. Mai täglich Motivation und Unterstützung, um den Rauchstopp erfolgreich zu meistern. Zusätzlich gibt es attraktive Preise zu gewinnen, darunter bis zu 1.000 Euro. Übrigens sucht diese Initiative jährlich nach neuen Lotsen. Wenn Ihr also bereits erfolgreich mit dem Rauchen aufgehört habt und gerne andere Menschen motiviert, seid ihr  hier  sehr willkommen.  Hier sind die  Top 5 Vorteile  des Rauchstopps: 
 
  Verbesserte Gesundheit:  Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrebs und andere Krebsarten wird deutlich reduziert . 
  Erhöhte Fitness und Leistungsfähigkeit:  Raucher haben oft eine schlechtere Kondition. Nach dem Rauchstopp verbessert sich die körperliche Leistungsfähigkeit und das Immunsystem. 
  Finanzielle Einsparungen:  Rauchen ist teuer. Durch den Rauchstopp können erhebliche Kosten eingespart werden. 
  Besseres Aussehen:  Die Haut wird rosiger, Verfärbungen an Zähnen und Nägeln gehen zurück, und man riecht für andere besser. 
  Verbesserter Geruchs- und Geschmackssinn:  Die Rezeptoren für Geruch und Geschmack regenerieren sich, was zu einem intensiveren Sinneserlebnis führt. 
 
 &amp;nbsp; 
      
 &amp;nbsp; 
 Motivationshilfen zum Rauchstopp 
 Solltet Ihr also mit einem Raucher auf das Thema kommen, ist zunächst ein entscheidender Faktor für den Erfolg, dass der Betroffene selbst den Wunsch äußert, mit dem Rauchen aufzuhören (intrinsische Motivation). 
 Der Autor kann als ehemaliger Raucher (&amp;gt; 20 Jahre rauchfrei) zumindest aus eigener Erfahrung berichten, dass gut gemeinte Ratschläge von außen hier selten einen positiven Effekt haben. Falls aber vom Betroffenen der Wunsch nach Beratung geäußert wird, kommt einem sensiblen, aber zielorientierten Herangehen eine große Bedeutung zu. 
 Zu empfehlen ist die motivierende  Gesprächsführung . Dies ist eine bewährte Technik, die wir nutzen können, um Menschen beim Rauchstopp zu unterstützen. Die Methode wurde von den Psychologen William Miller und Stephen Rollnick entwickelt und zielt darauf ab, die intrinsische Motivation der Betroffenen zu stärken und ihnen zu helfen, ihr Verhalten aus eigenem Antrieb zu ändern. 
 Die Technik der motivierenden Gesprächsführung basiert auf vier zentralen Prozessen: 
 
  Beziehungsaufbau : Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Berater und Klient ist die Grundlage für erfolgreiche Verhaltensänderungen. Dies beinhaltet aktives Zuhören und Empathie. 
  Fokussierung : Gemeinsam wird ein spezifisches Thema, wie der Rauchstopp, identifiziert und fokussiert. 
  Evokation : Die Gründe und Motivationen des Klienten für eine Verhaltensänderung werden herausgearbeitet und verstärkt. 
  Planung : Konkrete Schritte und Ziele für die Umsetzung der Verhaltensänderung werden gemeinsam geplant und festgehalten.&amp;nbsp; 
 
 Wichtige Techniken innerhalb der motivierenden Gesprächsführung umfassen: 
 
  Offene Fragen : Diese fördern das Nachdenken und die Selbstreflexion des Klienten. 
  Affirmationen : Positive Verstärkungen, die das Selbstwertgefühl des Klienten steigern. 
  Reflexionen : Wiederholungen oder Paraphrasierungen der Aussagen des Klienten, um Verständnis zu zeigen und tiefergehende Gespräche zu fördern. 
  Zusammenfassungen : Regelmäßige Zusammenfassungen des Gesprächs, um Klarheit und Fokus zu bewahren. 
 
  Ein Handout zur motivierenden Gesprächsführung kann  hier  heruntergeladen werden. 
 Fazit 
 Wie man sieht, bedarf die Beratung einiger Vorbereitung und Übung, um erfolgreich zu sein. Natürlich funktioniert die Technik der Motivierenden Gesprächsführung auch dann, wenn andere Ziele unserer Patienten im Vordergrund stehen. Es ist sinnvoll, nicht alle gesundheitsfördernden Themen gleichzeitig anzusprechen. Stattdessen sollte das für den Patienten wichtigste und gleichzeitig realistischste Ziel gemeinsam angegangen werden. Das kann motivieren und gleichzeitig helfen, neue Ziele zu finden. 
 Dieser Prozess ist aber keine Einbahnstraße. Auch Rückschläge können gemeinsam besprochen, Hindernisse erkannt und beseitigt werden. Gerade beim Rauchen sollte klar sein, dass es sich um eine Sucht handelt, die nie aufhört. Das Verlangen nach der nächsten Zigarette lässt jedoch mit der Zeit nach. Entscheidend ist, die sprichwörtliche Leere, die durch das Nichtrauchen entsteht, sinnvoll zu füllen. Es bringt nichts, die Pausen weiterhin mit rauchenden Kollegen oder Freunden zu verbringen. Auslöser müssen erkannt und gemieden werden. Ex-Raucher sollten sich auch regelmäßig für ihr positives Verhalten loben oder sogar belohnen (z.B. sich von dem gesparten Geld etwas gönnen). 
 Wir wünschen allen, die es schaffen wollen, viel Erfolg und ihren Motivatoren genügend Feingefühl und Geduld bei der Begleitung auf diesem Weg. 
 &amp;nbsp;  Referenzen  
 
  Allen J, Born S, Damerow S, Kuhnert R, Lemcke J, Müller A, Weihrauch T, Wetzstein M: Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA 2019/2020-EHIS) – Hintergrund und Methodik. Journal of Health Monitoring 2021 6(3). DOI 10.25646/8558. Robert Koch-Institut, Berlin.  
  Kröger K, Scheliga S, Derissen M, Habek U, Böhner H: Raucherentwöhnung bei Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit. GEfässchirurgie 2023; 28:533–543.  
 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2025-04-29T13:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Das bringt der neue Koalitionsvertrag 2025 für die Pflege</title>
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                                            Was bringt der neue schwarz-rote Koalitionsvertrag für die Pflege? Von Pflegereform bis Digitalisierung: Wir analysieren, was konkret geplant ist – und welche Vorhaben aus der Ampel-Zeit wieder aufgenommen werden sollen.
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                <![CDATA[
                 Susanne Moser  &amp;nbsp; 
 
 „Verantwortung für Deutschland“ statt „Mehr Fortschritt wagen“ heißt es jetzt auf der Titelseite des Koalitionsvertrags der designierten Regierungsparteien. Was bedeutet der Fokus auf „Verantwortung“ für den Pflegebereich? Und: Wie sieht es künftig mit dem „Fortschritt“ aus? Die WUND_letter-Redaktion hat die schwarz-roten 146 Seiten aus Sicht der Pflege unter die Lupe genommen und fragt zudem, was aus den Pflegeplänen des Ampel-Koalitionsvertrags geworden ist [1,2].&amp;nbsp; 
 
 &amp;nbsp; 
 Als Anfang April 2025 – früher als erwartet – die Vorsitzenden der künftigen Regierungsparteien mit ihrem Koalitionsvertrag an die Öffentlichkeit gingen, standen weniger die Zukunft der Pflege als vielmehr andere Themen im Mittelpunkt: Wirtschaftswachstum, Asylpolitik, Verteidigung – um nur einige Bereiche zu nennen, in denen Deutschland fitter werden soll. Dagegen fällt das Pflegekapitel mit nicht einmal einer Druckseite klein aus. Die Inhalte lassen allerdings Großes hoffen – zumindest langfristig. 
 Die große Pflegereform – ein neuer Versuch 
 Das Pflegekapitel wird dominiert von der langfristig geplanten „großen Pflegereform“. Deren Ziele hören sich nach einem Rundumschlag an: 
 
 Sicherung der nachhaltigen Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung 
 Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege 
 Bürokratiearme Leistungsbeantragung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen   
 
 Wie möchte man diese Ziele erreichen? Auch hier denkt man groß: Eine Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erhält den Auftrag, die Grundlagen der Reform zu erarbeiten, und muss dafür eine lange Liste von Themen prüfen: Vom Leistungsumfang über Konzepte für die sektorübergreifende Versorgung („stambulant“) bis hin zu einer Verringerung des Eigenanteils für die Betroffenen. Der Zeitplan ist sportlich, denn „noch 2025“ sollen Ergebnisse vorliegen. Dagegen darf sich die ebenfalls neu einzurichtende Kommission zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge bis ins Jahr 2027 Zeit lassen [1]. 
 „Verschiedenes“ – Stichwortsammlung für weitere Vorhaben 
 Nach der ausführlichen Beschreibung der Reformpläne war offensichtlich der Platz im Koalitionsvertrag ausgeschöpft. Denn es genügte ein langer Satz, um die „kurzfristigen“ Vorhaben aufzuzählen – darunter Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der „Advanced Practice Nurse“. Diese Pläne sind übrigens nicht neu, da die Vorgängerkoalition entsprechende Gesetzgebungsverfahren bereits auf den Weg gebracht hatte, die noch nicht abgeschlossen sind [1,2]. 
 &amp;nbsp; 
      
 &amp;nbsp; 
 Pflegerelevantes in anderen Kapiteln des Koalitionsvertrags 
 Wer jetzt den Koalitionsvertrag wieder zuklappt, könnte wichtige weitere Vereinbarungen mit Relevanz für die Pflege übersehen, die an anderer Stelle zu finden sind [1]: 
 
  Finanzierungsvorbehalt : „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“, heißt es im Kapitel 2.1 zu Haushalt, Finanzen und Steuern. Das heißt, dass die vielen Pläne nur in Angriff genommen werden dürfen, wenn dafür ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen.   
  Bürokratieabbau : Ein Bürokratieentlastungsgesetz soll alle Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich auf den Notwendigkeits-Prüfstand stellen. Dabei wird das SGB XI explizit genannt. Hier sollen insbesondere pandemiebedingte Datenschutzvorschriften sowie Berichts- und Dokumentationspflichten abgeschafft werden („ohne die Vorsorge für zukünftige Pandemien zu gefährden“). Außerdem soll Künstliche Intelligenz (KI) die Dokumentation unterstützen und es wird ein digitales Berichtswesen angestrebt.   
  Digitalisierung : Bis 2027 müssen die Anbieter von Software- und IT-Lösungen im Pflegebereich einen „verlustfreien, unkomplizierten, digitalen Datenaustausch auf Basis einheitlich definierter Standards sicherstellen“.   
  Gesundheitsberufe : Die neue Regierung möchte einen „kompetenzorientierten Fachpersonaleinsatz und die eigenständige Heilkundeausübung“ für Gesundheitsberufe ermöglichen. Insbesondere soll die Eigenverantwortung in der Pflege gestärkt werden. Als deutliches Zeichen soll die Pflege-Selbstverwaltung einen festen Sitz mit Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten – was allerdings bereits im letzten Koalitionsvertrag versprochen wurde (siehe unten). Außerdem möchte man die Weiterqualifizierung von berufserfahrenen Pflegefachkräften durch das Anerkennungsverfahren nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) mithilfe von „Kompetenzfeststellungsverfahren der zuständigen Praxisanleitungen“ vereinfachen.   
 
 Was wurde eigentlich aus den Plänen der Ampelkoalition? 
 Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Pläne umgesetzt werden? Hier hilft vielleicht ein Realitätsabgleich der Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag der Ampelparteien – siehe WUND_letter vom 10.12.2021  „Neuer Koalitionsvertrag: 5 Pläne für die Pflegepolitik“ ): 
 
 Der steuerfreie Pflegebonus für den Einsatz in der Corona-Pandemie wurde 2022 beschlossen [2,3].&amp;nbsp; 
 Die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangslösung für die Personalbemessung in Krankenhäusern wurde zum 01.07.2024 eingeführt [4]. 
 Dagegen wurde die Steuerbefreiung von Zuschlägen bis heute nicht umgesetzt [2,5]. 
 
  Einige Pflegevorhaben hat die Ampelkoalition nicht mehr abschließen können. Sie sollen aber unter Schwarz-Rot weiterverfolgt werden, darunter: 
 
 Das noch unvollendete G-BA-Stimmrecht für die Pflege erhält eine zweite Chance im neuen Koalitionsvertrag [1,2]. 
 Auch die verschiedenen, zum Teil bereits begonnenen, Gesetzesvorhaben zur Pflegeausbildung wurden in den neuen Koalitionsvertrag übernommen [1,2]. 
 Die Finanzierungsreform der Pflegeversicherung wurde ebenfalls in die neue Legislaturperiode verschoben. Was dabei aus den früheren Plänen für eine Pflegevollversicherung wird, bleibt abzuwarten [1,2] 
 
  Damit fällt die Ampel-Bilanz doch gar nicht so schlecht aus, was für den neuen Koalitionsvertrag hoffen lässt. 
 &amp;nbsp; 
  Referenzen  
  1. Verantwortung für Deutschland Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 21. Legislaturperiode, unter:  https://www.koalitionsvertrag2025.de/  oder  https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf ( abgerufen: 28.04.2025)   2. Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, unter:  https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf  (abgerufen: 28.04.2025)   3. Bundesregierung. Bonus für Pflegekräfte beschlossen, 10.06.2022, unter:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bonus-fuer-die-pflege-2021574  (abgerufen: 28.04.2025)   4. Bundesregierung. Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten, 19.06.2024, unter:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/personalbemessung-krankenhaus-2292876  (abgerufen: 28.04.2025)   5. Arbeitgeberverband Pflege, Netto-Uhr, unter:  https://arbeitgeberverband-pflege.de/  (abgerufen: 28.04.2025)  
                ]]>
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                            <updated>2025-04-29T13:00:00+02:00</updated>
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