Am 01.07.2022 unterzeichneten der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und 14 Verbände aus dem Pflegebereich den „Rahmenvertrag zur verpflichtenden Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d Sozialgesetzbuch V“. Mit 3 Monaten Verspätung ebneten sie damit den Weg für die Umsetzung einer neuen Rechtsnorm, die noch die frühere Bundesregierung mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) geschaffen hatte.
Ida Verheyen-Cronau leitet seit 2006 die Anerkennungs- und Zertifizierstelle der ICW e.V. Die Anästhesie- und Intensivkrankenpflegerin, Wundexpertin ICW® und Pflegetherapeutin Wunde ICW® bildet als Lehrerin für Pflegeberufe selbst aus. Überdies hat sie die Leitung der Wundambulanz eines MVZ übernommen. In diesem Interview ordnet sie die Modellvorhaben nach § 64d SGB V aus Sicht der Pflegeausbildung und des Wundmanagements ein.