MRE - Teil 1 und 2
MRGN-Screening nach KRINKO: Sachstand aus 34 Krankenhäusern in der Metropolregion Rhein-Neckar
Hintergrund
Für das Screening von Patienten auf MRGN gelten in Deutschland die gesetzlich bindenden Empfehlungen der KRINKO. „Screenen nach KRINKO“ ist zum Schlagwort für eine gute krankenhaushygienische Praxis geworden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die KRINKO-Empfehlungen in einrichtungsbezogene Hygienepläne umgesetzt werden. Von den am MRE-Netzwerk Metropolregion Rhein-Neckar teilnehmenden Krankenhäusern wurde die regionale Harmonisierung der MRGN-Screeningverfahren gewünscht. Diese Studie soll zeigen, inwieweit die einrichtungsspezifischen Screeningstandards für MRGN von 34 Krankenhäusern des MRE-Netzwerkes den KRINKO-Kriterien entsprechen.
Ziele
Ziel der Studie war die Überprüfung der KRINKO-Konformität der MRGN-Standards der 34 Kliniken des MRE-Netzwerkes Rhein-Neckar.
Methoden
Von den 4 zuständigen Gesundheitsämtern wurden alle Screeningstandards für MRGN bei den Krankenhäusern abgefragt und anonymisiert. Die Standards wurden mit den Empfehlungen der KRINKO abgeglichen. Aus den einzelnen Kriterien der KRINKO-Empfehlung wurde ein Score gebildet mit einer maximal erreichbaren Punktzahl von 24. Für jedes Krankenhaus wurde der Score entsprechend der Anzahl der erfüllten Kriterien berechnet.
Ergebnisse
Es lagen Unterlagen von allen 34 Krankenhäusern vor. Es wurden drei 4MRGN-Screeningkriterien aus den KRINKO-Empfehlungen identifiziert. 29 von 34 Krankenhäusern hatten „Patienten mit kürzlichem Kontakt zum Gesundheitssystem in Ländern mit endemischem Auftreten“ von 4MRGN und 16 Krankenhäuser hatten „Kontaktpatienten“ von 4MRGN-positiven Patienten in ihren Screeningstandards definiert. 30 Krankenhäuser hatten einen „Algorithmus zur schnellstmöglichen Identifizierung von Risikopatienten“ formuliert. Im Mittel wurden pro Klinik 2 der 3 KRINKO-Screeningkriterien für 4MRGN erfüllt. Es wurden insgesamt 21 Kriterien zur 4MRGN-Screening-Methodik aus den KRINKO-Empfehlungen identifiziert. 22 von 34 Krankenhäusern hatten „Festlegungen der Verantwortung für die Durchführung des Screenings“ formuliert, 15 Häuser hatten Festlegungen zum Screeningprozess bei Kontaktpersonen und 22 hatten Festlegungen zur präemptiven Isolation getroffen. 7 Krankenhäuser hatten Angaben zur diagnostischen Labormethode im Sinne einer „fachkundigen Wahl einer optimalen Methodik für ein Screening“ gemacht. Von den insgesamt 17 von der KRINKO empfohlenen Screeninglokalisationen wurden im Mittelwert 11 pro Klinik eingehalten. Im Mittel wurden pro Klinik 11 der 21 KRINKO-Kriterien zur Screeningmethodik für 4MRGN erfüllt. Hinsichtlich des Gesamt-MRGN-Screeningscores von 24 von der KRINKO empfohlenen Punkten wurden minimal 0 und maximal 19 erreicht mit einem Mittelwert von 13.
Schlussfolgerungen
Die von der KRINKO formulierten Empfehlungen zum MRGN-Screening wurden von den Krankenhäusern nur zu gut der Hälfte in die einrichtungsspezifischen Hygienestandards übernommen, sodass von einer zumindest teilweise nicht KRINKO-konformen MRGN-Screening-Praxis ausgegangen werden muss.
Autoren
S. Haag1, 2, N. Oster1, 2, B. Knorr1, 3, I. Hübner- Zimmermann1, 4, C. Luck1, 5
(1 MRE-Netzwerk Metroplregion Rhein-Neckar
2 Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim
3 Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis
4 Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
5 Gesundheitsamt Kreis Bergstraße)
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