Rückverfolgbarkeit umsetzen – für die Patientensicherheit

Ein Landgericht hat 2016 festgestellt, dass die Verantwortlichkeiten einer Aufbereitungsabteilung so weit gehen, die Rückverfolgbarkeit jedes der in einem chirurgischen Eingriff eingesetzten Instrumente sicherzustellen. Dieses Urteil erging, nachdem eine Halstead-Klemme nach einer Intervention im Bauch eines Patienten belassen worden war. Obwohl die Verantwortung des Chirurgen sowie die der die Instrumente zählenden OP-Schwestern bestätigt wurde, wurde die Aufbereitungseinheit der Nachlässigkeit beschuldigt, die in Persistenz und Verschlimmerung der Schädigung beim Kläger resultierte.

Die Frage ist also: machen unsere Arbeitsmethoden, unsere Werkzeuge und unsere Mittel es heute möglich, die Rückkehr aller Instrumente eines Instrumentensiebs sicher zu überprüfen? Es ist eine Frage der Sicherstellung einer vollständigen und kompletten Rückverfolgbarkeit jeder Komponente eines Instrumentensiebs.

Die individuelle Registrierung der Instrumente (UDI) und die Markierung per Data-Matrix-Code oder RFID sind geeignete und verfügbare technologische Lösungen, um dieses Ziel zu erreichen. Die individuelle Rückverfolgbarkeit der Instrumente wäre dann umgesetzt; jedes fehlende Instrument könnte entdeckt und dann lokalisiert werden. Erste Vorreiter haben bereits angefangen, in dieser Richtung zu arbeiten und befassen sich nun mit der Entwicklung automatisierter Prozesse (Sortier-Roboter). Diese Lösungen für die Zukunft sind unumgänglich, weil jeder von uns, jeder Benutzer, jeden Tag den Vorteil dieser zusätzlichen Sicherheit verlangt. Es liegt nicht in der Verantwortung der Aufbereitungsabteilung, die Pflichten des OP-Personals zu übernehmen, aber es ist ihre Pflicht, zur Sicherheit aller Patienten beizutragen.

Christope Lambert, Herausgeber der Zentral Sterilisation

Foto: Instruclean

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