Der indikationsgerechte Einsatz geprüfter und für wirksam befundener Desinfektionsverfahren ist eine der wichtigsten Säulen in der Prävention und Kontrolle mikrobieller Krankheitserreger und hat insbesondere zur Prävention der Ausbreitung multiresistenter Erreger noch einmal erheblich an Bedeutung gewonnen. Mehr denn je ist die Berücksichtigung des Stands der medizinischen Wissenschaft bei der Entscheidungsfindung zu sachgemäßen Desinfektionsmaßnahmen eine Grundforderung.
Garant für ein wissenschaftlich unabhängiges, den aktuellen infektionspräventiven Erfordernissen angepasstes Qualitätssicherungssystem für chemische Desinfektionsverfahren ist die Desinfektionsmittel-Kommission. Sie erarbeitet entsprechende Prüfvorschriften und Bewertungsverfahren und befasst sich auch mit Fragen der Anwendung von Desinfektionsverfahren. In diesem Jahr feiert sie – so wie auch die von ihr herausgegebene Liste zertifizierter Desinfektionsverfahren – ihr 60jähriges Bestehen. Seit 2003 ist die Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) angesiedelt. Dieser auch in Europa einzigartige Verbund führt wissenschaftlich orientierte Fachgesellschaften und Gremien zusammen, die sich der Infektionsprävention verschrieben haben [1].
Die Forderung nach Gutachten von mindestens zwei voneinander unabhängigen Experten auf dem Gebiet der Desinfektionsmittel-Prüfung, die auf Prüfberichten von akkreditierten Prüfinstituten mit einer Unabhängigkeit zum Hersteller beruhen, sowie die wissenschaftliche Bewertung der Prüfberichte und Gutachten durch Experten der Kommission sind elementare Bestandteile des Zertifizierungs- und Listungswesens durch den VAH. Außerdem findet eine stichprobenartige Überwachung durch den VAH statt, bei der die im Markt befindlichen, zertifizierten Produkte der VAH-Liste hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht werden. Die Zertifizierung durch den VAH erfüllt vollumfänglich die Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis wie sie beispielsweise durch die Biozid- oder die Medizinproduktegesetzgebung vorgegeben werden. Sie liegen teilweise über den Anforderungen der europäischen Normen, niemals jedoch darunter [2].
Die Desinfektionsmittel-Liste des VAH mit einer Vielfalt von Möglichkeiten zur Produktrecherche ist online kostenfrei zugänglich und enthält ausschließlich Desinfektionsverfahren, die vom VAH bewertet und zertifiziert wurden (https://vah-liste.mhp-verlag. de/). Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) stützt das Qualitätssiegel der VAH-Zertifizierung in ihren Empfehlungen [3]. Bei Zugrundelegung der Desinfektionsmittel-Liste werden in der Regel die Qualitätssicherungsanforderungen der Hygieneverordnungen der Länder erfüllt.
An der Bedeutung der VAH-Liste und der Zertifizierung durch den VAH hat sich nichts geändert. Die Zulassung als Biozid, Arzneimittel oder Medizinprodukt wird bei der Zertifizierung durch den VAH beachtet und dem Anwender somit eine rechtssichere Verwendung ermöglicht. Unabhängig von der Zusammenstellung von Listen auf anderen Plattformen können Anwender und Überwachungsbehörden sich darauf verlassen, dass jedes Produkt in der VAH-Liste das sorgfältige Prüfungsund Bewertungsverfahren des VAH durchlaufen hat und damit nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ein sicheres Verfahren darstellt.
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Literatur
1. VAH. 15 Jahre Sicherung des Qualitätsstandards in der Desinfektion mit dem VAH. Mitteilung vom 11. November 2018. Download: https://vah-online.de/ files/download/news/2018_VAH_15Jahre. pdf
2. VAH. Zum Stellenwert der Desinfektionsmittel- Liste des VAH vor dem Hintergrund der Biozidprodukte-Verordnung. HygMed 2018;43(1/2): 31–33.
3. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO). Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesgesundheitsbl 2016;
59(9):1189–1220.
Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH), Desinfektionsmittel- Kommission
c/o Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn
Sigmund-Freud-Str. 25, 53127 Bonn
E-Mail: info@vah-online.de
Internet: www.vah-online.de