Erfahrungen mit Hygienebegehungen in Schulen in Frankfurt am Main im Sommer 2020 und weitere Überlegungen
Katrin Steul, Ursel Heudorf
Gesundheitsamt Frankfurt am Main
Hintergrund: Hygiene in Schulen ist ein wichtiges und angesichts derCOVID-19-Pandemie auch hochaktuelles Thema. Durch die Beachtung guter Hygieneregeln (AHA+L: Abstand, Husten- und Niesetikette und das Tragen von Alltagsmasken, wenn Abstand nicht möglich ist, sowie Lüften) können Übertragungen von SARS-CoV-2 vermindert werden. Parallel zur graduellen Wieder-Öffnung der Schulen in Hessen im Mai/Juni nach dem Lockdown im März 2020 überprüfte das Gesundheitsamt die Hygiene in den Schulen vor Ort.
Material und Methode: Mitarbeiter des Gesundheitsamtes führten von 18.5. bis 30.6.2020 in 109 Schulen infektionsygienische Begehungen durch und dokumentierten die Situation vor Ort mit einer zuvor eigens erstellten standardisierten Checkliste.
Ergebnisse: 96% der Schulen verfügten über einen Hygieneneplan und 93% über einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, praktisch alle Pläne waren auf die Corona-Situation abgestimmt. Mehr als 95% der Sanitärräume waren korrekt ausgestattet und sauber. In 53 Schulen waren Präsenzkräfte für die Reinigung vorhanden und in weiteren 4 Schulen war die Reinigung erweitert worden. In 86% der Schulen waren in den Klassenräumen die Abstandregeln gut umgesetzt, in 10% der Schulen galt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Alle (100%) Waschbecken in den Klassenräumen waren mit Seifenspendern und 97% mit Abfalleimern ausgestattet. 63% der Schulen stellten auch Händedesinfektionsmittel zur Verfügung (generell, nicht in den Klassen- oder Sanitärräumen). In 29 Schulen wareine Raumlufttechnische Anlage vorhanden, aber nur in 24 Schulen (82,7% der Schulen mit RLT-Anlage) war den Beschäftigten vor Ort der aktuelle tägliche Betriebszustand bekannt.
Diskussion: Insgesamt machten die Schulen einen guten hygienischen Eindruck; sie hatten die strengen Hygiene-Auflagen umgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass diese Verbesserung nachhaltig bestehen bleibt und auch durch die Aktion „Frische Luft für frisches Denken“ eine Verbesserung der Raumluftqualität durch vermehrtes Lüften nachhaltig umgesetzt wird. Die angesichts der COVID-19 Pandemie verschiedentlich angepriesenen Methoden der Luftreinigung durch Filter oder UV-Behandlung dagegen sind für Schulen nicht wirklich geeignet und werden von Fachgremien so nicht empfohlen. Wichtiger ist, dass die Schulgemeinden selbst aktiv das Lüftungsproblem „in die Hand“ nehmen und durch eigenständiges, bedarfsorientiertes Lüften für eine gesundheitlich zuträgliche Luftqualität in der Schule sorgen.
Schlüsselwörter: COVID-19, Schulen, Hygiene, Sanitärhygiene, Raumlufthygiene, Lüften
Hygiene in schools in the corona pandemic - Experience with hygiene inspections of schools in Frankfurt am Main, Germany, in summer 2020 and further considerations
Background: Hygiene in schools is an important and, in view of the COVID-19 pandemic, also highly important topic. By observing good hygiene rules (AHA + L: distance, coughing and sneezing hygiene and wearing masks if distancing is not possible, as well as ventilation), transmissions of SARS-CoV-2 can be reduced. Parallel to the gradual reopening of the schools in Hesse in May / June after the lockdown in March 2020, the health department checked the hygiene in the schools on site.
Material and method: Employees of the health department conducted hygiene inspections in 109 schools from May 18 to June 30 and documented the on site situation with a standardized checklist that we had previously prepared.
Results: 96% of the schools had a hygiene plan and 93% a cleaning and disinfection plan, practically all plans were tailored to the corona situation. More than 95% of the sanitary rooms were correctly equipped and clean. In 53 schools there were attendants for cleaning and in another 4 schools cleaning had been expanded. In 86% of the schools, the distance rules were well implemented in the classrooms, in 10% of the schools a mask requirement was also applied in the classroom. All (100%) sinks in the classrooms were equipped with soap dispensers and 97% of them with waste bins. 63% of schools also provided hand sanitizer (in the school, but not in every classroom or sanitary rooms). A ventilation and air conditioning system was available in 29 schools, but only in 24 schools (82.7% of the schools with air conditioning systems) the employees on site were aware of the current daily operating status.
Discussion: Overall, the schools exhibited a good hygiene status and had implemented the strict hygiene requirements. Hopefully, this improvement will last and that the “Fresh Air for Fresh Thinking” campaign will bring about an improvement in indoor air quality through increased ventilation. In view of the COVID-19 pandemic, the methods of air purification using filters or UV treatment, on the other hand, are not really suitable for schools and are not recommended by specialist committees. It is more important that the school communities themselves actively take the ventilation problem “into their own hands” and ensure that the air quality in the school is beneficial to health by means of independent, needs-based ventilation.
Keywords: COVID-19, schools, hygiene, sanitary hygiene, indoor air hygiene, ventilation
Angesichts der COVID-19-Pandemie wurden im März 2020 im Rahmen des Lockdowns in vielen Ländern, auch in Deutschland, Schulen und Kindergemeinschaftseinrichtungen geschlossen, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine eindeutigen Erkenntnisse zum Beitrag von Kindern auf das Übertragungs- und Infektionsgeschehen vorlagen [1]. Für die schrittweise Wiederöffnung der Schulen ab Mai 2020 wurde die Einhaltung guter hygienischer Bedingungen gefordert [2]. Im Fokus standen zunächst Abstandsregeln im Klassenzimmer aber auch auf dem Pausenhof, die Bildung kleinerer Gruppen und die Wegeführung der Kinder sowie eine gute Händehygiene, d.h. Händewaschen vor dem Unterricht ggf. auch Händedesinfektion im Schuleingangsbereich. Lehrer und Kinder sollten Masken (Mund-Nasen-Bedeckungen) tragen, solange sie (noch) nicht an ihren Schreibtischen in den Klassenräumen waren; darüber hinaus konnten Schulleiter auch das Tragen der Masken während des Unterrichts verpflichtend festlegen [3]. Vergleichsweise spät wurde auch auf die Bedeutung einer guten und regelmäßigen Lüftung als infektionspräventive Maßnahme hingewiesen und die AHA-Regel (Abstand Hygiene Alltagsmaske) um das Lüften ergänzt: AHA +L. Aus vielen Schulen wurden Forderungen nach raumlufttechnischen Anlagen laut. Einige Hersteller boten verschiedene Luftreinigungs- und Luftfilteranlagen oder UV-Anlagen zur Abtötung der Viren in der Luft an.
Die Gesundheitsämter haben nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht nur die Aufgabe, Meldungen von Infektionen oder von Krankheitserregern zu bearbeiten, Ermittlungen anzustellen, Erkrankte zu isolieren und deren Kontaktpersonen unter Quarantäne zu stellen (§ 6, 7 sowie § 25 ff IfSG) [4]. Auch die infektionshygienische Beratung und Begehung von Kindergemeinschaftseinrichtungen und Schulen ist eine wichtige infektionspräventive Aufgabe der Gesundheitsämter (§ 36 IfSG) [5]. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt Frankfurt im Zusammenhang mit der schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs im Mai und Juni 2020 die Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich begangen und die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen überprüft. Die Ergebnisse sollen in dieser Arbeit vorgestellt und vor dem Hintergrund epidemiologischer Daten sowie von Stellungnahmen pädiatrischer und anderer Fachgesellschaften diskutiert werden.
Material und Methode: Begleitend zur Wiederöffnung der Schulen hat das „Team Schulhygiene“ (erfahrene Gesundheitsaufseher, teilweise unterstützt von Kinderärztinnen) von 18.5. bis 30.6. 2020 insgesamt 110 Schulen infektionshygienisch begangen und die Situation vor Ort mit einer zuvor eigens erstellten standardisierten Checkliste erfasst. Es handelte sich dabei um 54 Grundschulen, 17 Gymnasien, 13 Integrierte Gesamtschulen, 13 Berufsschulen, 8 Realschulen und vier Förderschulen.
Das Team überprüfte, ob ein Hygieneplan (HP) und ein Reinigungs- und Desinfektionsplan (RD) vorhanden und auch auf die Corona-Situation angepasst war. Es erfasste Ausstattung und Zustand der Jungen-, Mädchen- und Lehrertoiletten sowie der Klassenräume (u.a. Abstandsregel), die Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch die Schüler sowie das Vorhandensein einer Klimaanlage und von Händedesinfektionsmittel.
Ergebnisse:
Tabelle 1 zeigt die wesentlichen Ergebnisse. 96% der Schulen verfügten über einen Hygieneneplan und 93% über einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, praktisch alle Pläne waren auf die Corona-Situation abgestimmt.
Mit wenigen Ausnahmen (unter 5%) waren die Sanitärräume korrekt ausgestattet und sauber. In 53 Schulen waren Präsenzkräfte für die Reinigung vorhanden und in 4 weiteren Schulen war die Reinigung erweitert worden. Die Sanitäranlagen und die Putzutensilien machten in 90% der Schulen einen guten Eindruck.
In den Klassenräumen waren in 86% der Schulen die Abstandregeln gut umgesetzt, alle (100%) Waschbecken waren mit Seifenspendern und 97% der Schulen mit Abfalleimer ausgestattet.
In 87% der Schulen war geregelt, dass die Schüler auf dem Flur einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, in 10% der Schulen galt dies auch für den Unterricht.
In 63% der Schulen gab es auch Händedesinfektionsmittel; dieses war teilweise im Eingangsbereich oder in Lehrerbereichen angebracht und stand Kindern und Lehrern, teilweise nur den Lehrern zur Nutzung zur Verfügung. Das Händedesinfektionsmittel war in 37% der Schulen VAH-gelistet (Verbund für angewandte Hygiene e.V.).
In 29 Schulen (27%) Raumlufttechnische Anlagen vorhanden, aber nur in 24 Schulen (82,7% der Schulen mit RLT-Anlage) war den Beschäftigten vor Ort der aktuelle tägliche Betriebszustand bekannt; d.h. sie wußten nicht, ob die Anlage aktuell lief oder nicht. Eine Schule gab an, dass die Anlage wegen einer benachbarten Baustelle aktuell abgestellt worden sei. In einer Passivhausschule wurde angegeben, dass die RLT-Anlage generell im Sommer abgestellt sei.
Insgesamt machten die Schulen bei den Begehungen einen sehr guten Eindruck; sie hatten sich intensiv mit den Anforderungen auseinandergesetzt und diese umgesetzt. Nachbegehungen waren nicht erforderlich. Tab 2 gibt einen beispielhaften Auszug aus den Kurzbewertungen der Teams für die einzelnen Schulen.
Diskussion:
Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden in Deutschland und vielen anderen Ländern Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Durch Notfallbetreuung für Kinder von Eltern die in der kritischen Infrastruktur – u.a. in Medizin und Pflege – arbeiten, wurde dem Risiko einer schlechteren medizinischen Versorgung und damit einem steigenden Mortalitätsrisiko der Bevölkerung durch Personalmangel infolge privater Betreuung von Kindern [6] entgegengewirkt. In der internationalen Literatur wurde bereits früh auf die negativen Auswirkungen von Schulschließungen auf die allgemeine und psychische Gesundheit von Kindern und auf die sozialen Auswirkungen hingewiesen und eine baldige Wiederaufnahme des Schulbetriebs gefordert [7-9]. Es wurde auf das Recht der Kinder auf Bildung hingewiesen und das Überdenken der Schulschließungen bzw. die baldige Wiederöffnung der Schulen gefordert [8, 10, 11].
Pädiatrische Fachgesellschaften in Deutschland forderten bereits im April mit Blick auf die Bedürfnisse und Rechte der Kinder und Jugendlichen Entscheidungen für eine rasche Normalisierung der Situation für Kinder, „die sich nicht ausschließlich an einer hygienischen und epidemiologischen Risikominimierung für Erwachsene orientieren, sondern die stark genug sind, um langfristig Schaden von Kindern und Jugendlichen abzuwenden“. Am 20.4.2020 empfahl die DAKJ die Wiederaufnahme des Schulbetriebs. In einer weiteren Stellungnahme vom 4.5.2020 wurde auf die Publikationen verschiedener Pädiatrischer Fachgesellschaften (Neuropädiatrie, pädiatrische Kardiologie, pädia-trische Immunologie, Kinder- und Jugendrheumatologie, Pädiatrische Diabetologie) verwiesen und betont, dass eine „möglicherweise allzu großzügig ausgelegte Protektionsabsicht mehr schaden als nützen“ könne [12, 13]
Die am 19.5.2020 erschienene gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte e.V.(BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) sowie der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) [14] blieb weitgehend ungehört. Darin stellten die Fachgesellschaften vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Datengrundlage u.a. fest:
- „Kitas, Kindergärten und Grundschulen sollen zeitnah - unter Berücksichtigung der regionalen Neuinfektionsrate und der vorhandenen Kapazitäten - wiedereröffnet werden. Dies ist auf Seiten der Kinder ohne massive Einschränkungen, zu denen z. B. Kleinstgruppenbildung und Barriereschutzmaßnahmen wie Abstandswahrung und Maskentragen gehören würden, möglich. Entscheidender als die individuelle Gruppengröße ist die Frage der nachhaltigen Konstanz der jeweiligen Gruppe und Vermeidung von Durchmischungen.
- Kinder können in Grundregeln der Hygiene wie Händewaschen und achtsames Hygieneverhalten im Umgang miteinander, beim Essen und in den Sanitäreinrichtungen spielerisch und kindgerecht unterwiesen werden. Dies und die dazu erfoderliche angemessene Ausstattung aller Schultoiletten und Händewaschplätze mit Seifenspendern und Papierhandtüchern hätte nach heutigem Wissensstand langfristig erhebliche positive Auswirkungen auf die Ausbreitung vieler anderer kontagiöser Erreger in solchen Einrichtungen“.
Des weiteren betonten die Fachgesellschaften, dass Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Gegensatz zu Seniorenheimen per se keine Hochrisikoumgebung darstellen. Darüber hinaus dürfe der Nachweis einzelner Infektionen bei Kindern oder Schülern nicht automatisch zur erneuten Schließung der gesamten Kita oder Schule führen [14].
Vergleichbare Empfehlungen wurden aus Norwegen publiziert, das nach einem Lockdown im März 2020 bereits am 20.4.2020 Kitas, am 27.4.2020 Grundschulen und am 11. Mai Schulen für höhere Klassen wieder eröffnet hatten [15].
Angesichts der altbekannten Hygieneprobleme in Schulen [...] hat das Gesundheitsamt die Einhaltung dieser Hygieneregeln in den Schulen im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen überprüft.
Schuljahr 2020
Für die schrittweise Wiederöffnung der Schulen ab Mai/Juni 2020 hatten die Kultusminister der Länder strenge Hygieneregeln vorgeschrieben. Angesichts der altbekannten Hygieneprobleme in Schulen – mangelnde Lüftung, mangelnde Reinigung, Hygieneprobleme in Sanitärbereichen (fehlende Ausstattung, Vandalismus) [5, 16, 17] hat das Gesundheitsamt die Einhaltung dieser Hygieneregeln in den Schulen im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen überprüft. Dabei zeigte sich eine bemerkenswert gute Umsetzung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (Hygieneplan gemäß § 36 IfSG) und der COVID-Vorgaben des Kultusministeriums. Bei einer Umfrage des Gesundheitsamtes im Jahr 2006 hatten noch weniger als die Hälfte der Schulen Hygienepläne erstellt [18], jetzt waren es 100%. Waren noch 2018 erhebliche Klagen über unhygienische Zustände in den Sanitäranlagen in mehr als 90% der Frankfurter Schulen geäußert worden [17], hatten die Schulen resp. die Schulämter jetzt eine angemessene Ausstattung der Sanitäreinheiten einschließlich der Wasch-Bereiche sichergestellt und die Reinigung durch Präsenzkräfte und/oder Erhöhung der Reinigungsfrequenz verbessert. Die Organisatorischen Vorgaben des Kultusministeriums wie Abstandsregeln, Wegeführung, Tragen von Masken (zumindest) außerhalb des Klassenraums waren umgesetzt.
In Frankfurt am Main wurden bis 31.07.2020 1977 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen gemeldet, darunter 138 Kinder unter 15 Jahren [19]. Die weitaus meisten Kinder waren innerhalb der Familie von einem Erwachsenen infiziert worden, nur bei 5 Kindern war eine Übertragung in einer Kindergemein-schaftseinrichtung (Kita) – zwei davon außerhalb von Frankfurt - wahrscheinlich. Weder während des Notbetriebs zu Beginn der Pandemie noch im Zusammenhang mit der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen vor den Sommerferien waren dem Gesundheitsamt Frankfurt Übertragungen auf oder zwischen Kindern im Schulsetting gemeldet worden [20].
Das Robert Koch-Institut legte im September 2020 eine Auswertung der ihm bis 11.08.2020 gemeldeten Ausbrüche (mindestens 2 Personen) vor: In lediglich 31 von 7.864 (0,4%) Ausbrüchen waren Schulen betroffen, mit 150 von 55.141 (0,3%) der gemeldeten Personen [21]. Eine weitere Auswertung bis Ende August bestätigte diese Daten [22].
Schuljahr 2020/2021
Rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 veröffentlichten Simon et al. detaillierte Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs [23]. Diese und weitere Untersuchungen und Stellungnahmen gingen in die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für Schulen „Präventions-maßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie“ vom 12.10.2020 ein [24]. Vorrangige Ziele waren demnach die Aufrechterhaltung eines „regulären“, zuverlässigen und kontinuierlichen Unterrichtsangebots als Präsenzunterricht – bei bestmöglichem Schutz der Schüler und Beschäftigten, insbesondere durch Einhaltung von Abstand, Hygieneregeln und dem Tragen von Alltagsmasken, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – sowie von organisatorischen Vorgaben (Wege-führung, gestaffelte Schul- und Pausenkonzepte sowie das regelmäßige und korrekte Lüften (s.u.).
In der öffentlichen Diskussion zur Corona-Pandemie wurden ab Herbst 2020 „Luftreiniger“ auch für Schulen propagiert – insbesondere Lehrer und Eltern forderten die Installation solcher Geräte. Nicht zuletzt angesichts kritischer Stellungnahmen u.a. der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und der Innenraumkommission des Umweltbundesamtes [25-27], vor dem Hintergrund jahrelanger konkreter Erfahrungen mit der Lüftungsproblematik in Schulen [18, 28-30] und angesichts der Erfahrung, dass in Schulen alles kaputt geht, was nur kaputt gehen kann und somit technikarme, „robuste“ Gebäude zu fordern sind [16], lehnte das Gesundheitsamt Frankfurt die Forderung nach solchen „Luftreinigungsgeräten“ ab und führte im Herbst 2020 stattdessen erneut die Kampagne „Frische Luft für frisches Denken“ [31] durch. Die Flyer wurden im Hinblick auf die Corona-Pandemie aktualisiert (Abb. 1).
Die am 1. Februar 2021 erschienene S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen [32; S3 Leitlinie], bestätigt die Bedeutung der Fensterlüftung, sieht dabei den Betrieb einer geeigneten Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage als gleichwertig an und stellt eindeutig klar: „Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeiten über Fenster vorhanden sind und auch keine geeignete Lüftungs- oder Raumlufttechnischen Anlage zum Einsatz kommt, sollen nicht für den Unterricht genutzt werden“. Auch der Einsatz mobiler Luftreiniger als ergänzende Maßnahme könne nur „als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann“. Eine Empfehlung zum Einsatz dieser Geräte wird also auch in dieser Leitlinie nicht ausgesprochen. [32]. Seipp und Steffen weisen darüber hinaus auf die Lärmbelastung durch den Betrieb der Geräte, die durch ein lauteres Sprechen der Lehrer kompensiert werden muss, was wiederum mit einer höheren möglichen Virusfreisetzung verbunden und somit kontraproduktiv sein kann [33, 34]. Unter den o.g. Bedingungen wurde – auch in Frankfurt am Main – mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 „Regelbetrieb unter Coronabedingungen“ durchgeführt, d.h. Präsenzunterricht für die Schüler, unter Einhaltung der AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften). Angesichts des hohen Arbeitsanfalls in der zweiten Corona-Welle ab Oktober 2020 im Zusammenhang mit den SARS-CoV-2 Meldungen konnten leider keine weiteren standardisierten Hygiene-Begehungen durchgeführt werden, auch wenn dies unter „Regelbetrieb unter Coronabedingungen“ wünschenswert gewesen wäre. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen stellte das Gesundheitsamt bei Bekanntwerden jedes Corona-Falles in einer Schule (Schüler oder Mitarbeiter) jetzt umgehend detaillierte Ermittlungen an und veranlasste umfangreiche Untersuchungen der Kontaktpersonen (Rachenabstriche und PCR-Testung auf SARS-CoV-2). Bei zwischen KW 35 und KW 52 insgesamt 110 dokumentierten „Vorgängen“, also ungeschützten Kontakten zwischen einem SARS-CoV-2 positiven „Index“-Fall und weiteren Personen wurden 3788 Kontaktpersonen (897 Erwachsene und 2891 Kinder) untersucht. 0,9% der Erwachsenen und 2,5% der Schüler wurden positiv getestet – bei hohen 7-Tagesinzidenzen bis über 200/100.000 in Frankfurt am Main [35-37]. In 69% der Fälle wurden keine Kontaktpersonen positiv getestet, in 26% 1-2 und in 10% der Fälle mehr als 2, mit einem Maximalwert von 4 Personen. Größere Ausbrüche, wie sie vereinzelt aus Schulen berichtet wurden [38, 39] wurden nicht bekannt. Bundesweit lag die Test-Positiven-Rate ab KW 43 >5% und ab KW 49 über 10%, also deutlich höher als bei den untersuchten engen Kontaktpersonen in den Kindergemeinschaftseinrichtungen. In Übereinstimmung mit zahlreichen Arbeiten aus vielen Ländern können Schulen demnach nicht als Hotspots und Kinder nicht als „Treiber der Pandemie“ bezeichnet werden [40-42, Lit bei 36].
Vor diesem Hintergrund waren die Schulschließungen im Zusammenhang mit dem erneuten Lockdown Ende Dezember 2020 in Deutschland aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Die DGKH und pädiatrische Fachgesellschaften machten wiederholt darauf aufmerksam, dass Kinder in der Regel nicht schwer erkranken und warnten weiterhin vor den Kollateralschäden der langen Schulschließungen [43-46]. Die teilweise hohen Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen nach vorsichtiger Wiederöffnung der Schulen nach den Osterferien in der KW 16/2021 mit 2xwöchentlicher Testpflicht für Schüler und Mitarbeiter mittels Antigentest waren nicht auf den Schulbetrieb zurückzuführen, da die Tests unmittelbar nach den 14-tägigen Ferien und vor/zu Schulbeginn vorgenommen werden mussten [47].
Mit weiter rückläufigen 7-Tagesinzidenzen und zunehmenden Impfungen der vulnerablen Gruppen und weiterer Bevölkerungsgruppen (Stand Ende Mai 2020) gibt es keine fachliche (und rechtliche) Begründung, die Schulen weiter geschlossen zu halten und den Kindern wichtige Entwicklungschancen vorzuenthalten. Die Daten der Kontaktpersonen-Nachverfolgung im Herbst 2020 (damals bei hohen 7-Tages-Inzidenzen und ohne Antigen-Testpflicht) zeigten, dass SARS-CoV-2-Übertragungen in Schulen weitgehend vermeidbar sind. Die Daten unserer Hygieneüberwachung bestätigten, dass Hygiene in Schulen durchaus umsetzbar ist, wenn die Bedeutung einer guten Hygiene in der Schulgemeinde akzeptiert und gelebt wird und eine ausreichende Unterstützung durch die Schulämter (Reinigung, Sanitärhygiene) gewährleistet wird.
Fazit: Hygiene in Schulen ist grundsätzlich ein wichtiges, aber häufig zu wenig beachtetes Thema. In der COVID-19 Pandemie zeigt sich die Bedeutung guter Hygiene ganz besonders. Im Rahmen der Begehungen von mehr als 100 Schulen in Frankfurt am Main waren die Hygieneregeln gut umgesetzt und die Sanitärhygiene insgesamt gut, nicht zuletzt, weil die Stadt auch das Reinigungspersonal aufgestockt hatte. Es bleibt zu hoffen, dass diese Verbesserung nachhaltig bestehen bleibt und auch die Aktion „Frische Luft für frisches Denken“ eine Verbesserung der Raumluftqualität durch vermehrtes Lüften nachhaltig umgesetzt wird. Die angesichts der COVID-19 Pandemie verschiedentlich angepriesenen Methoden der Luftreinigung durch Filtern oder UV-Behandlung dagegen sind für Schulen nicht wirklich geeignet.. Wichtiger ist, dass die Schulgemeinden selbst aktiv das Lüftungsproblem „in die Hand“ nehmen und durch eigenständiges, bedarfsorientiertes Lüftung für eine gesundheitlich zuträgliche Luftqualität in der Schule sorgen.
Tabelle 1: Ergebnisse der Hygiene-Begehungen von 109 Schulen in Frankfurt am Main – von Mai-Juni 2020
|
| n | % |
Hygiene-/Desinfektionsplan vorhanden
| HP vorhanden | 105 | 96,3 |
HP Corona bedingt angepasst | 104 | 95,4 | |
RD Plan vorhanden | 101 | 92,7 | |
RD Corona bedingt angepasst | 98 | 89,9 | |
Sanitärräume ausreichend/vorhanden und hygienisch akzeptabel
| Jungen WC | 107 | 98,2 |
Jungen Waschbecken | 107 | 98,2 | |
Jungen Seifenspender | 107 | 98,2 | |
Jungen Handtuchsystem geeignet | 104 | 95,4 | |
Jungen Abfallbehälter | 104 | 95,4 | |
Mädchen WC | 107 | 98,2 | |
Mädchen Waschbecken | 106 | 97,2 | |
Mädchen Seifenspender | 106 | 97,2 | |
Mädchen Handtuchsystem geeignet? | 103 | 94,5 | |
Mädchen Abfallbehälter | 103 | 94,5 | |
Mädchen Hygieneeimer | 72 | 66,1 | |
Lehrer WC | 104 | 95,4 | |
Lehrer Waschbecken | 105 | 96,3 | |
Lehrer Seifenspender | 105 | 96,3 | |
Lehrer Handtuchsystem geeignet | 105 | 96,3 | |
Lehrer Abfallbehälter | 105 | 96,3 | |
Klassenräume
| Klassenräume Tischabstandsregel umgesetzt | 94 | 86,2 |
Klassenräume Seifenspender | 110 | 100,9 | |
Klassenräume Handtuchsystem geeignet | 98 | 89,9 | |
Klassenräume Abfallbehälter vorhanden | 106 | 97,2 | |
Regelung zur Mund-/Nasenabdeckung (MNA)
| Nutzung von MNA | 96 | 88,1 |
MNA-Unterricht | 11 | 10,1 | |
MNA-Flur | 95 | 87,2 | |
MNA-Pausenhof | 60 | 55,0 | |
Putzraum
| Putzutensilien hygienisch in Ordnung | 99 | 90,8 |
Putzraum Farbsystem vorgesehen? | 99 | 90,8 | |
Klimaanlage vorhanden
| RLT-Anlage | 32 | 29,4 |
Aktueller täglicher Betriebszustand bekannt | 24 | 22,0 | |
Händedesinfektionsmittel in der Schule verfügbar (nicht Klassen- oder Sanitärräume)
| Gibt es ein Händedesinfektionsmittel | 69 | 63,3 |
ist dies VAH gelistet? | 40 | 36,7 | |
im Wandspendersystem | 35 | 32,1 | |
mit Pumpaufsatz | 39 | 35,8 | |
Bewertung | Nachbegehung erforderlich | 0 | 0,0 |
| Optischer Eindruck gut | 106 | 97,2
|
Tabelle 2: Auszug aus den Freitexten bei der Bewertung der hygienischen Situation in den Schulen in Frankfurt am Main – Mai-Juni 2020
Beispiele der Bewertungen |
neues Gebäude, gut versorgt mit allen hygienischen Details, großräumige Flächen und Klassenräume wie Türen und Schulhof=keine Probleme |
Sehr gut organisiert, Handwaschanlage auf dem Schulhof für 10 Schüler da keine Waschbecken in den Klassenräumen, Einbahnstraßen-System |
sehr gut organisiert, versetzte Anfangszeiten, Klassenbezogene Ein- und Ausgänge, Schüler arbeiten zu zweit oder dritt mit 2m Abstand face to face (Struktur der Schule) |
sehr gut organisiert, Klassenbezogene Ein- und Ausgänge, kein Einbahnstraßen-System |
sehr gut organisiert, versetzte Pausen- Anfangszeiten, Einbahnstraßen-System, Tgl. alle Schüler 3 Stunden im Unterricht, bisher nur Jahrgang 5 |
sehr gut organisiert, Einbahnstraßen-System, 4 verschiede Ein- und Ausgänge ins Gebäude (Klassenbezogen), Anfangs- und Pausenzeiten sind versetzt, Pausenhof unterteilt |
sehr gut organisiert, versetzte Anfangszeiten, Einbahnstraßen-System |
sehr gut organisiert, versetzte Anfangs- und Pausenzeiten, Pausenhof ist abgeteilt |
gut organisiert, Einbahnstraßen-System im Treppenhaus, keine Pausen (3erBlöcke) |
sehr gut organisiert, Einbahnstraßen-System im Treppenhaus, versetzte Anfangs- und Pausenzeiten, Pausenhof in 5 "Gehege" unterteilt, pro Gehege eine Klasse, Probleme mit der Präsenzkraft (Aufgabengebiet) |
sehr gut organisiert , versetzte Anfangszeiten, Einbahnstraßen-System im kompletten Gebäude, Keine Waschbecken in den Klassenräumen, |
Behindertentoilette=TOP. Jungentoilette=Rinne nicht bespülbar-furchtbarer Gestank |
alles gut organisiert; Schulhausverwalter sehr engagiert, hat guten Kontakt mit Reinigungskräften und regelt so vieles auf dem kleinen Dienstweg |
Ein Artikel aus Ausgabe 09/2021 HYGIENE & MEDIZIN
Literatur:
- Haas W, an der Heiden M, Buda S, Rexroth U. Fachliche Stellungnahme zu Schulschließungen als bevölkerungsbezogene antiepidemische Maßnahme. Epid Bull 2020; 12: 7-8 DOI 10.25646/6552
- Robert Koch-Institut: Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungsgrundlagen und Voraussetzungen. Epid Bull 2020;19: 6-12. DOI 10.25646/6826
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus. https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
- Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist
- Heudorf U. Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Kindergemeinschaftseinrichtungen – Gesetzliche Grundlagen, Überwachungspraxis und Erfahrungen der Gesundheitsämter. Gesundheitswesen 2015; 77: 481-487
- Bayham J, Fenichel EP. Impact of school closures for COVID-19 on the US health-care workforce and net mortality: a modelling study. Lancet Public Health. 2020 May;5(5):e271-e278. doi: 10.1016/S2468-2667(20)30082-7. Epub 2020 Apr 3. PMID: 32251626
- Viner RM, Russell SJ, Croker H, Packer J, Ward J, Stansfield C, Mytton O, Bonell C, Booy R. School closure and management practices during coronavirus outbreaks including COVID-19: a rapid systematic review. Lancet Child Adolesc Health. 2020 May;4(5):397-404. doi: 10.1016/S2352-4642(20)30095-X. Epub 2020 Apr 6. PMID: 32272089
- Levinson M, Cevik M, Lipsitch M. Reopening primary Schools during the pandemic. New Engl J Med July 29, 2020 at NEJM.org
- Lee J. Mental health effects of school closures during COVID-19. Lancet Child Adolesc Health. 2020 Jun;4(6):421. doi: 10.1016/S2352-4642(20)30109-7. Epub 2020 Apr 14. PMID: 32302537
- Schober T, Rack-Hoch A, Kern A, von Both U, Hübner J. Kinder haben das Recht auf Bildung. Als Überträger von SARS-CoV-2 spielen Kinder eine geringere Rolle als bislang vermutet. Daher sollten die Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen neu überdacht werden. Deutsches Ärzteblatt 2020; 117 (19); A 990-994
- Munro APS, Faust SN. Children are not COVID-19 super spreaders: time to go back to school. Arch Dis Child. 2020 Jul;105(7):618-619. doi: 10.1136/archdischild-2020-319474. Epub 2020 May 5. PMID: 32371442 Review.
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- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. Welche Grunderkrankungen legen Einschränkungen in der Teilnahme am Schulunterricht aufgrund der Corona-Pandemie nahe? Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) im Austausch mit den Konventgesellschaften und mit Unterstützung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). https://www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/Meldungen_2020/200506_SN_SchulbefreiuungRisikogruppen_final_alt.pdf ((last access August 19, 2020)
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