HYGIENE & MEDIZIN Ausgabe 11/2019

Editorial

ORIGINALARBEIT
Riebe O., v. Rheinbaben F.*, Werner S.: 
Keimfreisetzung elektronischer Bauteile und Computer und deren Dekontamination mit Hilfe von UV-C Bestrahlung

AUS DER PRAXIS
Kieffer D., Parohl N., Buer J., Ross B., Popp W.*: 
Betten- und Nachttisch-Aufbereitung im Krankenhaus nach Entlassung – eine Pilotstudie

AKTUELL
Erste durch Mücken übertragene West-Nil-Virus-Erkrankung beim Menschen in Deutschland
Pommes für die Grippeschutzimpfung? Neuer Influenza-Saisonbericht erschienen

MITTEILUNGEN DER KOOPERIERENDEN GESELLSCHAFTEN
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Stellungnahme des Vorstandes der DGKH zur Verkürzung der Einwirkzeit der Händedesinfektion von 30 auf 15 Sekunden
Der Vorstand der DGKH fordert die Ausweitung der Meldepflicht für invasive Methicillin-resistente S. aureus (MRSA)-Infektionen auf alle invasiven S. aureus-Infektionen – unabhängig von der Resistenz des Erregers.

Verbund für Angewandte Hygiene
Fragen und Antworten: Desinfektion behandschuhter Hände

VERANSTALTUNGEN
23. DGSV-Kongress in Fulda, 2. – 4. Oktober 2019

RUBRIKEN
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Auszug:

Keimfreisetzung elektronischer Bauteile und Computer und deren Dekontamination mit Hilfe von UV-C Bestrahlung

Oliver Riebe, Friedrich v. Rheinbaben, Sebastian Werner

Zusammenfassung
Einleitung: Während die meisten Geräte und Instrumente im medizinischen Bereich in aller Regel sicher aufbereitet werden können, ist die Dekontamination elektronischer Bauteile oder Geräte in keiner Weise zufriedenstellend. Nicht einmal das Ausmaß der Abgabe von Staubpartikeln und Keimen während ihres Betriebs war bislang Gegenstand wirklich eingehender Untersuchungen und die Dekontamination elektronischer Bauteile, insbesondere auch des Inneren von Personal Computern (PC) oder vergleichbarer Geräte, stellt ein praktisch ungelöstes Problem dar.

Deshalb prüften wir in der hier vorgestellten Untersuchung, in welchem Ausmaß besonders sensible Geräte wie PCs während ihres Betriebs Staubpartikel und Keime in das Umfeld abgeben können. In einer weiteren Untersuchung wurde darüber hinaus die Wirksamkeit eines Sanierungsverfahrens mit Hilfe von UV-C Licht untersucht.

Methoden: Für die Messung der Partikel- und Keimabgabe wurden Impinger sowie ein Partikelmessgerät verwendet. Ebenso wurde die Freisetzung und Verlässlichkeit von Reisolierungsverfahren aus PCs mit Hilfe von Keim-kontaminiertem Talkumpuder untersucht. Darüber hinaus wurde die Effizienz eines Dekontaminationsverfahrens für das Innere von PCs mit Hilfe von UV-C Licht geprüft.

Ergebnisse: Die Ergebnisse der Partikelmessungen zeigen, dass Geräte, die längere Zeit unter normalen Raumbedingungen genutzt wurden, einen kontinuierlichen Partikelaustrag während des Betriebs verursachen können. Die dabei in der Abluft gefundenen Keime richten sich ganz offensichtlich nach dem Bereich in dem der Computer zuvor aufgestellt und betrieben wurde. In Geräten aus dem medizinischen Umfeld konnten so auch nosokomiale Erreger gefunden werden. Ihre Persistenz wird offenbar durch deren Tenazität bestimmt, insbesondere durch deren Trockenstabilität. In PCs aus Allgemeinarztpraxen konnten beispielsweise fakultativ pathogene Erreger wie Burkholderia cepacia, Sphingomonas paucimobilis und Ralstonia spec. nachgewiesen werden.

Die Dekontamination der Geräte erfolgte in zwei Arbeitsgängen. Zunächst wurden die Geräte von Staub- und Schmutzpartikeln befreit und danach mit UV-C Licht behandelt. Dies erwies sich auch dann als ein valider Prozess, wenn das Innere von PCs zuvor künstlich mit Staphylococcus aureus und Enterococcus hirae kontaminiert wurde. Die direkte Exposition mit UV-C Licht für 1,5 min erwies sich selbst dann noch als hoch wirksam, wenn der Lichteinfall spitzwinklig und so an schwerer zugänglichen Stellen im Inneren der PCs stattfand. In allen Fällen betrug die messbare Keimreduktion mindestens 4 lg-Stufen und entsprach damit den Anforderungen für eine sichere Desinfektion von Oberflächen im institutionellen Bereich und z.T. sogar im Medizinischen Bereich.

[...]

Den gesamten Artikel finden Sie in HYGIENE & MEDIZIN Ausgabe 11/2019.

 

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