Hintergrund
Die aktuellen Forderungen des Gesundheitsministeriums zur Einführung einer Impfpflicht haben das Thema der Masern und ihrer möglichen Komplikationen wieder stark ins öffentliche Bewusstsein gerückt. In den letzten Jahren wurde in Deutschland immer wieder über unerwartete Masernausbrüche berichtet. Einer der größten Ausbrüche fand zwischen Oktober 2014 und August 2015 in Berlin statt. Er umfasste insgesamt mehr als 1.200 Erkrankte.
In mehr als jedem zweiten Fall waren Erwachsene betroffen. Überwiegend traf es die Gruppe der 18 – 44jährigen, ungeimpften Personen. Aber auch ein ungeimpftes Kleinkind erkrankte und starb an einer schweren Maserninfektion.
Bei ungeimpften Kleinkindern scheint auch generell ein erhöhtes Risiko zu bestehen, dass sie in Folge einer Maserninfektion die nach längerem Verlauf tödlich verlaufende Komplikation einer subakuten sklerosierenden Panencephalitis (SSPE) entwickeln.
In der aktuellen Diskussion wird meist über Masern-Impfungen im Kindesalter gesprochen. Dass auch Erwachsene ihren Impfstatus überprüfen müssen und dass dies besonders für Krankenhausmitarbeiter wichtig ist, zeigte ein Ausbruchsgeschehen in einer hessischen Klinik. Die dort beobachteten Sekundärfälle unter Krankenhausmitarbeitern unterstreichen, wie leicht das Masernvirus durch die Luft transportiert wird und welche hohe Kontagiosität es besitzt [1].
Beschreibung des Masern-Ausbruchs
Aufnahme eines Masernpatienten über das Gesundheitsamt
Am 31. Januar 2017 wurde auf Veranlassung des örtlichen Gesundheitsamtes ein Patient mit bereits gestellter Maserndiagnose zur stationären Behandlung in das 650-Betten-Krankenhaus überwiesen. Wie sich später durch molekulare Analyse herausstellte, beherbergte er einen aus Südasien stammenden Typ des Masernvirus.
Nach der Aufnahme wurde entschieden, dass der Patient nur von Maserngeimpftem Krankenhauspersonal behandelt und gepflegt werden sollte.
Die sofort angeordneten Hygienemaßnahmen umfassten das Tragen eines Schutzkittels, von Einmalhandschuhen sowie eines Mund-Nasenschutzes beim Betreten des Patientenzimmers.
Abweichend von der KRINKO-Empfehlung [2] wurde ein Mund-Nasenschutz vom Typ einer OP-Maske getragen. Neue Masernfälle wurden bei entsprechender klinischer Symptomatik entweder durch Nachweis von masernspezifischem IgM im Serum oder durch PCR diagnostiziert.
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Bildquelle: iStock