Neuer Koalitionsvertrag: 5 Pläne für die Pflegepolitik

© "Apotheken Umschau" und "Senioren Ratgeber" veröffentlichen derzeit gemeinsam auf Social Media unter dem Hashtag #RettetDiePflege Statements von Pflege-Expert:innen, die eindringliche Appelle an die Politik und die Gesellschaft richten.

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Mehr Fortschritt wagen: Das plant die Regierungskoalition in der Pflegepolitik

von Susanne Moser

Einen „Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ und eine Verbesserung der „Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte“ – mit diesen Versprechen beginnt das 8-seitige Kapitel „Gesundheit und Pflege“ des Koalitionsvertrags, den SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 24. November 2021 präsentierten. Was heißt das konkret für den Pflegebereich? Der folgende Überblick zeigt, was geplant ist.

 

1.    Einkommen: Pflegebonus und Steuerbefreiung

Die gute Nachricht steht ganz am Anfang des Kapitels: Mit einer Milliarde Euro will die neue Bundesregierung den herausragenden Einsatz der Pflegenden während der Corona-Pandemie anerkennen und dazu die Steuerfreiheit des Pflegebonus‘ auf 3.000 Euro anheben. Mehr noch: Um die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen, sollen es unter anderem eine Steuerbefreiung der Zuschläge geben sowie die Gehaltslücke zwischen Alten- und Krankenpflege geschlossen werden.


2.    Aufwertung: Stimme im G-BA und Delegationsfähigkeit

Die geplante Aufwertung der Pflege und Gesundheitsberufe zeigt sich in weiteren Details: Künftig soll der Deutsche Pflegerat als „Stimme der Pflege“ im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und anderen Gremien gestärkt werden. Zudem plant die neue Regierung eine bundesweite Befragung aller professionell Pflegenden, um herauszufinden, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann. Schließlich noch ein interessantes Detail: Im Betäubungsmittelgesetz ist die Delegationsfähigkeit von Schmerzmittel für Gesundheitsberufe geplant.


3.    Strukturen: Pflegepersonalregelung 2.0 und kommunale Mitgestaltung

Wichtig ist den neuen Regierungsparteien, die Arbeitsbedingungen in der Pflege „schnell und spürbar“ zu verbessern. Zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus soll die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument eingeführt werden. Zudem soll die Digitalisierung die Pflegenden bei der Dokumentation entlasten. Neue Strukturen sind auch in der ambulanten Pflege geplant: Die Kommunen erhalten über Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten für die wohnortnahe pflegerische Versorgung.

4.    Ausbildung: Bundeseinheitliche Harmonisierung und „Community Health Nurse“

Mit bundeseinheitlichen Berufsgesetzen möchten die Koalitionäre unter anderem die Ausbildung für Pflegeassistenz harmonisieren. Gemeinsam mit den Bundesländern soll zudem die akademische Pflegeausbildung gestärkt werden. Außerdem ist geplant, die professionelle Pflege um „heilkundliche Tätigkeiten“ zu ergänzen und das neue Berufsbild „Community Health Nurse“ zu schaffen. Freuen dürfen sich Pflegende in Ausbildung und Studium, die derzeit keine Vergütung erhalten. Dafür verantwortliche Regelungslücken sollen geschlossen werden.


5.    Finanzierung: Höhere Beiträge und Vollversicherung

Woher kommt das Geld für diese Pläne? „Moderat“ anheben möchte man den Beitrag zur sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung, die möglicherweise reformiert wird. Eine Expertenkommission soll bis 2023 generationengerechte Vorschläge erarbeiten, wie die derzeitige teilfinanzierte Pflegeversicherung um eine „freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung“ ergänzt werden könnte.


Das ändert sich außerhalb der Pflege

Der Koalitionsvertrag beschreibt eine Vielzahl von weiteren Vorhaben für die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung. Diese 3 Pläne fielen besonders auf:

  •  Förderung der Ambulantisierung: Entwicklung einer sektorengleichen Vergütung mit „Hybrid-DRGs“.
  • Unterversorgte Regionen: Aufhebung der hausärztlichen Budgetierung und Gründung Medizinischer Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft.
  • Krankenhausfinanzierung: Weiterentwicklung des bisherigen Systems mit erlösunabhängigen Vorhaltepauschalen, die sich nach Versorgungstufen richten.


Anfang Dezember 2021 sprachen sich die stimmberechtigten Mitglieder der neuen Regierungsparteien für eine Annahme des Koalitionsvertragsentwurf aus.


Quelle:
Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, 24.11.2021. pdf-Download [Stand: 29.11.2021]

 

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Tags: Pflege, Politik
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