Mitteilung der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH
November 2021
Die COVID-19-Pandemie hat besonders eindrücklich gezeigt, wie wichtig eine unabhängige Qualitätssicherung von Desinfektionsmitteln ist. Dies gilt im Gesundheitswesen genauso wie in öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten. An die Viruswirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind ebenso hohe Anforderungen wie an die bakterizide und levurozide Wirksamkeit (d.h. Wirksamkeit gegen Hefen wie Candida spp.) zu stellen.
Die Wirkspektren Bakterizidie und Levurozidie gelten als Mindestanforderungen für eine Zertifizierung von Desinfektionsmitteln durch den VAH. Die für diese beiden Wirkspektren in der VAH-Liste aufgeführten Konzentrations- Zeit-Relationen sind dementsprechend auch immer als Grundlage jeder Anwendung anzusehen. Seit 2015 – dem Jahr der Herausgabe der „Anforderungen und Methoden zur VAH-Zertifizierung“ – wurde national und auf europäischer Ebene das Methodenspektrum erweitert und präzisiert.
Die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH ist deshalb derzeit gemeinsam mit Mitgliedern der Desinfektionsmittel- Kommission der DVV/GfV dabei, die Anforderungen und Methoden an die VAH-Zertifizierung vollständig zu überarbeiten [1]. Alle seit 2015 erfolgten Änderungen in den VAH-Methoden und Anforderungen sowie die Neuentwicklungen und Aktualisierungen in den einschlägigen EN-Normen werden dabei berücksichtigt. Fortan werden die Methoden und Anforderungen als „lebendes Dokument“ auf der Webseite des VAH mit Angabe des jeweiligen Stands kostenfrei zur Verfügung gestellt.
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