Ein COVID-freies Editorial

© istock.com/Jane_Kelly

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Als ich mich hinsetzte, um dieses Editorial zu schreiben, war die Versuchung natürlich groß, sich dem Offensichtlichen zu widmen: dem einen Thema, das alle Nachrichtensendungen beherrscht. „Nicht schon wieder Brexit“ höre ich Sie stöhnen. Die Nachricht von heute ist morgen schon von gestern. Und so ist es dank COVID inzwischen so weit gekommen, dass eine neue Nachricht zum Thema Brexit schon wieder eine willkommene Abwechslung wäre. Die Brexit-Auswirkungen auf unser Fachgebiet sind seit kurzem wieder hochaktuell. Und deswegen spreche ich jetzt doch über den Brexit (schweren Herzens und auf die Gefahr hin, mit faulen Eiern beworfen zu werden).

Die britische Regierung hat nämlich diesen Monat ihre Pläne für die Regulierung von Medizinprodukten im Vereinigten Königreich ab Anfang 2021 bekannt gegeben. Wer sich davon aber jetzt Fortschritte erhofft hatte, sollte erst einmal tief durchatmen. Im Dokument über die Regulierung von Medizinprodukten ab dem 1. Januar 2021 heißt es:

„Die EU-Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika gelten in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 26. Mai 2021 bzw. dem 26. Mai 2022 uneingeschränkt. Da aber diese Verordnungen erst nach dem Ende der mit der EU vereinbarten Übergangsfrist in Kraft treten, gehören sie nicht automatisch zu dem Bestand des EU-Rechts, das laut EU-Austrittsabkommen weitergilt, und tritt damit in Großbritannien
nicht automatisch in Kraft.“

Derzeit gelten für Medizinprodukte in unserem Land die folgenden Richtlinien:

  • Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte
  • ...

 

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