´von Susanne Moser
Sie soll „[…] zu einem rationalen therapeutischen Einsatz von kaltem physikalischem Plasma in Praxis und Klinik beitragen, um das Potenzial dieser neuen Technologie zum Nutzen der Patientinnen und Patienten voll auszuschöpfen […]“. Diese Ziele verfolgt unter anderem die erste Leitlinie zum therapeutischen Einsatz von Kaltplasma. Sie wurde in über 3 Jahren unter der Federführung der Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) gemeinsam mit mehr als 10 weiteren medizinischen Fachgesellschaften entwickelt und Ende Februar 2022 veröffentlicht. „Kaltes physikalisches Plasma“ im Sinne der Leitlinie ist ein ionisiertes Gas mit Körpertemperatur, das direkt bei der Behandlung hergestellt wird. Die entsprechenden Geräte sind als Medizinprodukt (in der Regel Klasse IIa) zugelassen [1].
Kurz und bündig: 3 Empfehlungen für den klinischen Einsatz von Kaltplasma
Die Autoren der S2k-Leitlinie haben ihre Empfehlungen auf der Basis eines „starken Expertenkonsens“ sehr knapp in 3 Stichpunkten formuliert:
- Kann-Empfehlung zur Wundversorgung:
Die Applikation von physikalischem Kaltplasma und entsprechender Wundtoilette kann zur kurativen Behandlung chronischer und infizierter Wunden empfohlen werden. Etwaige relevante Komorbiditäten sollten ergänzend fachärztlich behandelt werden.
2. Kann-Empfehlung zur Behandlung von Tumormetastasen:
Zur palliativen Behandlung von ulzerierten, offenen, anaerob kontaminierten Tumormetastasen kann vorgeschlagen werden, physikalisches Kaltplasma zur Keimreduktion sowie zur Bekämpfung der Geruchsentwicklung und Schmerzhaftigkeit anzuwenden.
3. Kann-Empfehlung zur Delegation der Kaltplasma-Anwendung an entsprechend qualifizierte Fachpflegekräfte – sofern es die Umstände sinnvoll erlauben.
Die Leitlinienautoren sehen in der Kaltplasma-Applikation eine Ergänzung zu einer Standardtherapie [1].
Klinische Wirksamkeit: 2 Effekte spielen bei der Wundversorgung eine Rolle
Wie wirkt Kaltplasma? Die Leitlinienautoren haben im sogenannten „Plasma-Cocktail“ nach dem Stand der Forschung 3 wirksame Bestandteile identifiziert:
- reaktive Stickstoff‐ und Sauerstoffspezies (RNS, ROS)
- UV‐Strahlung
- elektrische Felder
Diese Kaltplasma-Bestandteile bewirken 2 für die Wundversorgung relevante Effekte:
- Inaktivierung von Mikroorgansimen einschließlich multiresistenter Erreger
- Stimulation der Zellproliferation und Mikrozirkulation zur Regeneration zerstörter Gewebeverbände
Abhängig von der Zulassung der Geräte wird Kaltplasma deshalb vor allem eingesetzt bei
- schlecht heilenden und chronischen Wunden,
- zur Behandlung erregerbedingter Hauterkrankungen sowie
- zur Behandlung mikrobiell infizierter Haut‐, Schleimhaut‐, Wund‐ und Tumoroberflächen
Wichtig zu wissen: Kaltplasma wirkt nach dem Hormesis-Prinzip – bei kurzer Anwendung stimulierend und bei längerer Anwendung inhibierend. Das heißt, zur Wundbehandlung sind seltenere Anwendungen mit längeren Pausen günstiger – für die Dekontamination sind häufigere sequentielle Applikationen sinnvoller [1].
Sicherheit: Ozongeruch und Berührungsschmerzen möglich
Wie sicher ist Kaltplasma? Die Leitlinie stellt dazu fest: „Gravierende unerwünschte Wirkungen […] im Zusammenhang mit der Kaltplasma-Anwendung […] sind bisher nicht bekannt.“ Damit gemeint sind cancerogene oder mutagene Effekte. Allerdings kann Kaltplasma im Mund oder auf empfindlichen Wundflächen zu Berührungsschmerzen und zu verstärkter Wundsekretion führen. Manche Patienten nehmen – vor allem bei intraoraler Anwendung – einen unangenehmen Ozongeruch wahr. Hier empfehlen die Leitlinienexperten das Absaugen beziehungsweise Lüften sowie das schützende Abdecken empfindlicher Areale (Augen, Zahnhälse). Außerdem wird empfohlen, die Patienten ausführlich aufzuklären. Dazu wurde ein Aufklärungsbogen als Anlage zur Leitlinie entwickelt [1].
++ Hier geht´s zur Langfassung der neuen S2k-Leitlinie ++
Die Kostenerstattung lässt noch auf sich warten
Dass jetzt Leitlinienempfehlungen medizinischer Fachgesellschaften zur Kaltplasma-Anwendung vorliegen, heißt jedoch nicht, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Behandlung innerhalb der Regelversorgung erstatten. Immerhin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2021 beschlossen, als ersten Schritt den „Antrag auf Erprobung der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ nach § 137e Absatz 7 SGB V anzunehmen [2]. Inzwischen hat der G-BA die nächste Verfahrensstufe zur Methodenbewertung initiiert [3]. Bis zu einer möglichen Erstattungsfähigkeit wird es jedoch noch einige Zeit dauern [4]. Mehr zum G-BA-Verfahren erklärt der Beitrag „Neuer G-BA-Beschluss: Gibt es Kaltplasma-Wundversorgung bald als Kassenleistung?“
Quellen:
[1] Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG). Rationaler therapeutischer Einsatz von kaltem physikalischem Plasma. AWMF-Register-Nr.: 007 – 107. Version 1.0 vom 23. Februar 2022. (abgerufen am 19.04.2022)
[2] Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss über einen Antrag auf Erprobung gemäß § 137e Absatz 7 SGB V: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden. 15 Juli 2021. (abgerufen am 19.04.2022)
[3] Gemeinsamer Bundesausschuss. Aufnahme von Beratungen zu einer Erprobungs-Richtlinie sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden – Aufforderung zur Meldung. Beschluss BAnz AT 30.09.2021 B5 vom 23.09.2021. (abgerufen am 19.04.2022)
[4] Gemeinsamer Bundesausschuss. Genereller Verfahrensablauf. 15.04.2013. (abgerufen am 19.04.2022)