Aus diesem Gesetz ergeben sich teilweise umfangreiche Änderungen in einer Vielzahl anderer Gesetze, einschl. dem Infektionsschutzgesetz.
Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) hat in Zusammenarbeit mit weiteren Fachgesellschaften Empfehlungen für Ärzte auf Intensivstationen herausgegeben, die Patienten mit COVID-19 betreuen.
Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Was tun, wenn die Schule geschlossen bleibt?
COVID-19 ist das beherrschende Thema im Bereich Infektiologie und Hygiene. Daher haben wir für Sie zunächst aktuelle Dokumente mit einem rechtsverbindlichen Charakter zusammengestellt.
Am 31.01.2020 wurde im BAnz AT eine Verordnung zur Ausdehung der Meldepflicht nach §6 und § 7 IfSG für das neuartige Coronavirus „2019-nCoV“ veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 1. Februar 2020.