- Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19 – neuartige Coronaviruserkrankung. Stand 04.03.2020.
- Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion für die Herstellung in Apotheken. Stand 04.03.2020.
- Falldefinition und labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit COVID-2019. Stand 14.02.2020 bzw. 01.02.2020.
- Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 Stand 09.03.2020.
Details erfahren Sie in der Märzausgabe des Hygiene & Recht Newsletters.
Carola Ilschner
Bildquelle: iStock