Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (2. COVIfSGAnpG)

© iStock.com/NiroDesign

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In dem neuen Gesetz ist u.a. geregelt, dass Coronavirus- oder Antikörpertests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden, auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Insbesondere in Pflege- und Altenheimen sollen vermehrt Tests stattfinden. Darüber hinaus soll es ein Pflegeunterstützungsgeld für die häusliche Pflege geben und der Öffentliche Gesundheitsdienst soll mit 50 Millionen Euro unterstützt werden.

Mehr über die Änderungen erfahren Sie unter anderem unter BundesratKompakt, Top 71.

Das Gesetz tritt am 23.05.2020 in Kraft.

Den Volltext des Gesetzes lesen Sie hier im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 23, vom 22. Mai 2020. 

++ Lesen Sie außerdem unseren Themenschwerpunkt zu Infektion und Meldepflicht ++

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