Gesetze und Verordnungen: Finanzielle Förderung für Hygienefachpersonal

© iStock.com/NiroDesign

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Für die Ausstattung, die Qualifikation und die Fortbildung von Hygienefachpersonal sind in einigen Bundesländern am 31. Dezember 2019 die Übergangsfristen für die Vorgaben in den jeweiligen Medizinhygieneverordnungen (MedHygVO) abgelaufen. Zu diesen Bundesländern zählen Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein und Thüringen.

Verlängerung des „Hygienesonderprogramms“
Das „Hygienesonderprogramm“ wurde auf Antrag der Koalition verlängert, jedoch nicht für alle laufenden Förderzeiträume.

Im Rahmen des Artikel 4 „Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes“ des am 14. Dezember 2019 veröffentlichten „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ sind die verlängerten Fristen im Hinblick auf eine finanzielle Förderung bzw. neue Fördermöglichkeiten für die Erfüllung der Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes an die personelle Ausstattung spezifiziert. Dies betrifft z.B. die Förderung von Experten für Antibiotic Stewardship. Zu beachten ist, dass die finanzielle Förderung für Hygienefachkräfte nicht weiter verlängert wurde. 

Grundlage des Antrags war der Bericht des GKV-Spitzenverbands zum Hygienesonderprogramm in den Förderjahren 2013 bis 2018.

Carola Ilschner

Quellen:

Siehe auch Teil 4, Rechtsvorschriften, in Hygiene und Recht (HuR) sowie die Ausführungen zu den Grundlagen des Hygienerechts, Teil 2, Kapitel 2.1 sowie 2.4.2 und 2.4.

 

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