Impflicht für Pflegepersonal?

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Öffentlich wird seit Wochen über das Pro und Contra einer Impfpflicht für Personen diskutiert, die beruflich mit besonders vulnerablen Gruppen Kontakt haben. So stehen Pflegekräfte besonders im Fokus der Debatte. Am 9. November 2021 forderte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) in einer Pressemitteilung die Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Dies sei notwendig, um das Ziel zu erreichen, besonders gefährdete Menschen vor Corona zu schützen. 

Hierzu hat der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) folgende Pressemitteilung herausgegeben: 

Pressemitteilung Berlin, 09.11.2021
BVÖGD fordert Impfpflicht für das Personal in Alten- und Pflegeheimen und in Pflegediensten

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) spricht sich wegen der steigenden Zahl von Corona-Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen für eine Impfpflicht für das Betreuungspersonal aus – auch bei ambulanten Pflegediensten.

Das Ziel ist, besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Gründe für die COVID-19-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen sind die Impflücken bei dem Betreuungspersonal sowie eine mitunter eingeschränkte Immunantwort auf die Impfungen bei Hochbetagten.

Bei ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Risiko erhöht, dass sie die von ihnen betreuten Bewohner mit SARS-CoV-2 infizieren. Die Gesundheitsämter müssen deshalb erneut immer wieder alte Menschen in Quarantäne nehmen und ihnen soziale Kontakte verwehren. Einige der geimpften alten Menschen erkranken schwer und auch weiterhin gibt es Corona-bedingte Todesfälle in dieser Gruppe.

Eine Impfung gegen COVID-19 ist auch eine Frage von Verantwortung und Ethik, zum Wohlergehen der Menschen zu handeln, um die man sich in der Pflege oder Betreuung kümmert, lautet die Auffassung des BVÖGD.

Wichtig seien außerdem rasche Auffrischimpfungen von Pflegebedürftigen und verpflichtende Tests für alle Besucher – auch Geimpfte – in den Einrichtungen. Für entscheidend hält der BVÖGD zudem die Aufklärung, denn in Gesprächen zeige sich oft, dass die ungeimpften Betreuungskräfte die Bedeutung der Impfung nicht richtig einschätzten oder Angst vor Nebenwirkungen hätten, die so nicht sein müsste. „Hier müssen die betreuenden Ärztinnen und Ärzte in den Heimen und Pflegediensten ansetzen“, empfiehlt der BVÖGD.

Pressekontakt
Dr. Ute Teichert
BVÖGD Vorsitzende
Joachimsthaler Straße 31-32
10719 Berlin

Hier finden Sie die Pressemitteilung im Original: https://www.bvoegd.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-09-PM-Impfpflicht-Pflege.pdf

Impfplicht ab März 2022?

Das Deutsche Ärzteblatt berichtet aus einem Gesetzesentwurf, dass Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 verpflichtet sind, eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 nachzuweisen. Es gehe darum, Impflücken zu schließen, um besonders gefährdete Menschen vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen. Weiterhin trage diese Verpflichtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei.

Um das Impfangebot entsprechend erweitern zu können, sollen "zusätzlich zu Ärzten auch Zahn­ärzte, Tierärzte und Apotheker für einen vorübergehenden Zeitraum zur Durchführung von Schutz­im­pfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt werden". So das Deutsche Ärzteblatt. 

Hier finden Sie den gesamten Artikel.  

 

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