Die Versorgung von Patienten mit schwer heilenden Wunden im ambulanten Bereich hat sich seit Oktober 2020 maßgeblich verbessert. Denn jetzt können niedergelassene Ärzte die Vakuumversiegelungstherapie für die Behandlung dieser Patienten über eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) derzeit extrabudgetär abrechnen.1,2