von Susanne Moser
Ida Verheyen-Cronau leitet seit 2006 die Anerkennungs- und Zertifizierstelle der ICW e.V. Die Anästhesie- und Intensivkrankenpflegerin, Wundexpertin ICW® und Pflegetherapeutin Wunde ICW® bildet als Lehrerin für Pflegeberufe selbst aus. Überdies hat sie die Leitung der Wundambulanz eines MVZ übernommen. In diesem Interview ordnet sie die Modellvorhaben nach § 64d SGB V aus Sicht der Pflegeausbildung und des Wundmanagements ein.
Wie sehen Sie die Rahmenvereinbarung zu den Modellvorhaben nach § 64d SGB V?
Grundsätzlich befürworten wir von der ICW sowohl das Konzept als auch die Inhalte der neuen Modellvorhaben. Es bestehen jedoch einige Herausforderungen. So werden zum einen außerordentlich viele Beteiligte involviert – darunter für die theoretische Qualifizierung die Pflegeschulen, die staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen für die Nachqualifizierung von Pflegefachpersonen, die stationären Einrichtungen für die praktische Qualifizierung, die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen. Daraus ergeben sich völlig neue Schnittstellen in der Zusammenarbeit.
Wie weit ist man mit der neuen Pflegeausbildung und was gilt für die bereits ausgebildeten Pflegefachkräfte?
Die ersten Ausbildungs- beziehungsweise Studiengänge stehen derzeit in zwei Hochschulen – Halle und Lübeck – vor dem Start. Weitere sind in Bayern und – mit Einbindung der ICW – in Hessen geplant. Für die Nachqualifizierung von Pflegefachpersonen sind noch keine Modelle auf Länderebene bekannt. Schwierig ist die Ausarbeitung des geforderten umfangreichen Praxisteils. Uns fehlen ohnehin Pflegepädagogen. Hier kommt erschwerend hinzu, dass ein Teil der Inhalte von Ärzten unterrichtet und in der Praxis angeleitet werden müssen. Da es keinen Facharzt für Wundversorgung gibt, müssen dazu verschiedene Fachgruppen und -gesellschaften eingebunden werden. Es steht jedoch fest, dass es eine staatliche Prüfung geben wird und dass bereits erlangte Qualifizierungen berücksichtigt werden sollen. Aus unserer Sicht sollten Pflegefachpersonen, die in der Wundversorgung bereits über umfassende Berufserfahrung und entsprechende Zusatzqualifikation(en) verfügen, eine Anschlussmöglichkeit erhalten.
Welche Unterschiede sehen Sie mit Blick auf die in der Rahmenvereinbarung genannten Versorgungsbereiche – also Wundmanagement vs. Diabetes vs. Demenz?
Es gibt drei wesentliche Unterschiede:
- Diabetes und Demenz sind definierte Grunderkrankungen, für die eine ärztliche Fachgruppe „zuständig“ ist. Dagegen sind Wunden Symptome, denen verschiedene Erkrankungen zugrunde liegen können. Das heißt, es gilt, eine Vielzahl von medizinischen Fachgebieten zu berücksichtigen.
- Bei der Wundversorgung geht es vor allem auch um die selbstständige Verordnung von Verbandmitteln durch Pflegefachpersonen, was erhebliche wirtschaftliche Implikationen mit sich bringt.
- Charakteristisch für das Wundmanagement sind z. B. manuelle Tätigkeiten und Steuerungsaufgaben, deren mögliche Übertragung auf Pflegefachpersonen teils eine Abweichung von den bisherigen Befugnissen bedeutet.
Vielen Dank für das Gespräch!