von Martin Motzkus
Eigentlich sollte die Frage bereits beantwortet worden sein, aber eine noch viel pragmatischere, also auch den Alltag betreffende Aussage ist folgende:
„Mobilität ist in vielen Lebensbereichen eine grundlegende Voraussetzung für Selbständigkeit und autonome Lebensführung, für soziale Teilhabe,Lebensqualität und subjektives Wohlbefinden.“
Präambel des Expertenstandard „Förderung und Erhalt der Mobilität in der Pflege“ DNQP nach § 113a SGB XI, 13. Juni 2014
Das bedeutet, neben der Förderung von Gesundheit gibt es unmittelbar durch die Bewegung erlebbare Vorteile, die wir als Motivationshilfe für unsere Patienten, aber eben auch für uns selbst anwenden können. Dazu kommt, dass unsere Patienten ein Recht auf leitliniengerechte Behandlung haben. So fordert der oben zitierte Expertenstandard auch ein strukturelles Vorgehen zur Förderung oder zumindest Erhalt der vorhanden (Rest-)Mobilität. Die Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien des Expertenstandards empfehlen folgendes Konzept:
Aus: Strupeit S, Bauernfeind G. Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ im Kontext der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. WUNDmanagement 2018; 12(3): 143–148.