Im Leben ist nur eines gewiss: der Wandel. Diesem Motto würden wohl viele zustimmen. Und doch neigen selbst besonders neugierige und experimentierfreudige Menschen dazu, manches als gegeben hinzunehmen - zum Beispiel das Wetter. Doch solche Gewissheiten gibt es in Zeiten des Klimawandels nicht mehr. Das hat auch Folgen für unsere Gesundheit.
Im Juli 2021 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Erprobungsverfahren nach § 137e Absatz 7 SGB V zur Kaltplasma-Anwendung in der Wundversorgung eingeleitet, an dessen Ende möglicherweise deren Erstattungsfähigkeit stehen könnte. Anfang 2022 wurde die erste deutsche Leitlinie zur Kaltplasmatherapie veröffentlicht. Seither ist es scheinbar ruhig um das Thema geworden. Aber nur scheinbar, denn es hat sich zwischenzeitlich einiges getan – in der Wissenschaft und sogar beim G-BA, der nicht unbedingt für Schnelligkeit bekannt ist.
Zweimal Neuigkeiten aus der Kaltplasma-Forschung
Neben diesem regulatorischen Fortschritt ging es auch mit der Erforschung der Kaltplasmatechnologie weiter. Eine wissenschaftliche Protagonistin auf diesem Gebiet ist hierzulande die Ruhruniversität Bochum, wie zwei rezente Veröffentlichungen unterstreichen.
Neben diesem regulatorischen Fortschritt ging es auch mit der Erforschung der Kaltplasmatechnologie weiter. Eine wissenschaftliche Protagonistin auf diesem Gebiet ist hierzulande die Ruhruniversität Bochum, wie zwei rezente Veröffentlichungen unterstreichen.